Gefundener Lottoschein: Darf man ihn behalten und den Gewinn einstreichen?

Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn man einen gefundenen Lottoschein behält?

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Gibt es einen besseren Grund um die Füße ruhig zu halten wie ein auf der Straße gefundener Lottoschein? Die Versuchung ist groß. Aber – und das ist entscheidend – man sollte die rechtlichen Konsequenzen im Blick haben. Denn das Einsammeln eines Lottoscheins ´ der nicht einem selbst gehört ` könnte fatale Folgen haben.

Man sollte zunächst wissen: Dass ein gefundener Lottoschein nicht einfach behalten werden darf. In Deutschland ist das rechtlich betrachtet eine Form der Fundunterschlagung. Allein schon das Vorhaben, den Schein zu behalten und eventuell den Gewinn zu beanspruchen – das stellt ein strafbares Verhalten dar. Es ist definitiv nicht ratsam ´ einfach darauf zu hoffen ` dass sich niemand meldet. Bezüglich des offiziellen Vorgehens ist es daarnaast wichtig, den gefundenen Lottoschein dem Fundbüro der Polizei oder der Annahmestelle zu übergeben.

Es gibt noch einen weiteren Aspekt – Lottoscheine sind sogenannte Inhaberpapiere. Das bedeutet, dass theoretisch derjenige der den Schein in den Händen hält, als rechtmäßiger Eigentümer angesehen werden kann. Und jetzt kommt der Knackpunkt – wenn der echte Eigentümer nachweisen kann, dass der gefundenen Schein tatsächlich seine rechtmäßigen Gewinnen verkündet, steht er in einer starken Position. Das könnte zu einem Rechtsstreit führen. Für den Finder ist das keine erfreuliche Situation.

In den USA wo ähnlich wie ein ähnlicher Fall über die Bühnen ging, löste das einen Rechtsstreit aus und es ist interessant zu bemerken, dass diese Regelungen sich nicht einfach auf Deutschland übertragen lassen. Die Gesetze unterscheiden sich erheblich von Land zu Land. Diesen Punkt nicht zu beachten – könnte man als uninformiert bezeichnen.

Der wahre Eigentümer wird sich im Übrigen wahrscheinlich spätestens dann melden, wenn der Gewinn eingelöst werden soll. Das könnte zukunftsweisende Probleme für den Finder darstellen ´ falls er bereits vorhatte ` den Schein für sich selbst zu beanspruchen. Denn dies könnte genauso viel mit wieder als Unterschlagung gewertet werden.

Es bleibt letztlich festzuhalten: Dass moralische und rechtliche Aspekte hierbei beitragen. Went man findet einen Lottoschein – sollte dieser stets an die passenden Behörden übergeben werden. Gewinnt der Schein nichts – ebenfalls kein Problem. Hat der Schein jedoch das große Los gezogen, sollte jede Form von Bereicherung auf Kosten des rechtmäßigen Besitzers vermieden werden.

Übergeordnet ist die Tatsache, dass ein Finder keine Ansprüche auf den Gewinn hat. Es gibt nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen; es geht auch um die Würde des Spieles und fairen Umgang miteinander. Das echte Gewinnen sollte immer dem legitimen Besitzer vorbehalten bleiben. Letztendlich ist die sorgfältige Handhabung von gefundenem Eigentum ein Zeichen von Integrität – das sollte jede*r im Hinterkopf behalten.






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