Meister Friseur - Ein Salon, zwei Inhaber?

Kann ein Friseurmeister zwei Salons leiten, die verschiedenen Inhabern gehören und nur wenige Minuten voneinander entfernt sind?

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Im Rhein-Neckar und anderen Regionen gibt es unterschiedliche Regelungen zur Anwesenheitspflicht von Friseurmeistern. In einigen Regionen wird eine Vollzeitpräsenz gefordert während in anderen beispielsweise 20 Stunden pro Woche ausreichen. Es ist möglich ´ bei der Handwerkskammer nachzufragen ` ob eine Eintragung in die Handwerksrolle für zwei Salons gestattet ist freilich ist dies eher nicht häufig.

Es scheint wie handele es sich bei den Salons um typische orientalische Barbershops oder Salons die mit niedrigen Preisen konkurrieren. Es wird darauf hingewiesen ´ dass es unabdingbar ist ` die betriebswirtschaftlichen Aspekte korrekt zu kalkulieren und alle unternehmerischen Pflichten zu erfüllen. Durch eine angemessene Preisgestaltung und eine ordentliche Betriebsführung sollte es möglich sein, sich den Luxus einer Salonleitung mit einer angemessenen Bezahlung zu leisten.

Die Diskussion um Schwarzgeld-Buden und die Einführung von Maßnahmen wie elektronischer Kassenpflicht und Bonpflicht zeigt, dass die Branche vor Veränderungen steht. Es wird betont ´ dass es an der Zeit ist ` unseriöse Geschäftspraktiken zu beenden und sich auf transparente und ehrliche Weise Geld zu verdienen. Eine Meisterin oder ein Meister sollte angemessen entlohnt werden, idealerweise mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 2500 und 2700 EUR. Nur so kann langfristiger wirtschaftlicher Erfolg gewährleistet werden.






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