Wohnen auf Pachtland - Was ist erlaubt?
Kann man eine Laube auf einem Gartenpachtgrundstück als Erstwohnsitz anmelden und das ganze Jahr dort leben? Was sind die rechtlichen und infrastrukturellen Aspekte, die beachtet werden müssen?
Stell dir vor du bekommst die Möglichkeit eine gemütliche Laube auf einem Gartenpachtgrundstück zu erwerben. Die Vorstellung ´ dort das ganze Jahr über zu leben ` klingt verlockend. Doch Vorsicht ist geboten! In den meisten Fällen ist dauerhaftes Wohnen auf einem solchen Grundstück nicht erlaubt. Warum, fragst du dich? Nun » die Stadt muss sicherstellen « dass die notwendige Infrastruktur für ein Wohnhaus vorhanden ist. Wasser, Strom, Telefonanschlüsse und sogar ein genügender Wasserdruck sind von Bedeutung.
Nicht nur das: Auch der Postbote, Zeitungsausträger und andere Zustelldienste müssen das Haus problemlos erreichen können. Denk nur an die Straßenanbindung die ähnlich wie von großer Bedeutung ist. Aus diesen Gründen ist das Wohnen auf Bauland in der Regel nur gestattet.
Du fragst dich nun ob deine Laube eine Adresse hat und ob du sie als Erstwohnsitz anmelden kannst. Die Meldebehörde deiner Gemeinde kann dir dabei weiterhelfen. Möglicherweise müsstest du im Zweifel wohnsitzfrei oder obdachlos gemeldet werden. Nicht zu vergessen sind ebenfalls die Anschlusspflichten an Kläranlagen, Heizungen und ähnliches.
Aber Moment mal was ist mit der Definition einer Laube? Genau – sie darf nicht dauerhaft bewohnbar sein. Sobald dies der Fall ist; handelt es sich um ein genehmigtes Wohngebäude. Dies wiederum darf nur in ausgewiesenen Wohngebieten errichtet werden. Lauben mit einer Grundfläche von 60qm sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Es könnte also komplex werden wenn du zu viele Fragen bezüglich des Wohnens auf dem Pachtland stellst. Es könnte Probleme mit illegalen Bauten, Strafanzeigen und Abrissverfügungen geben. Daher ist es ratsam – sich vorher gut bei der Baubehörde zu informieren. Also, genieße deine Laube als Rückzugsort im Grünen jedoch sei dir bewusst, dass dauerhaftes Wohnen dort rechtliche und infrastrukturelle Hürden mit sich bringen kann.
Nicht nur das: Auch der Postbote, Zeitungsausträger und andere Zustelldienste müssen das Haus problemlos erreichen können. Denk nur an die Straßenanbindung die ähnlich wie von großer Bedeutung ist. Aus diesen Gründen ist das Wohnen auf Bauland in der Regel nur gestattet.
Du fragst dich nun ob deine Laube eine Adresse hat und ob du sie als Erstwohnsitz anmelden kannst. Die Meldebehörde deiner Gemeinde kann dir dabei weiterhelfen. Möglicherweise müsstest du im Zweifel wohnsitzfrei oder obdachlos gemeldet werden. Nicht zu vergessen sind ebenfalls die Anschlusspflichten an Kläranlagen, Heizungen und ähnliches.
Aber Moment mal was ist mit der Definition einer Laube? Genau – sie darf nicht dauerhaft bewohnbar sein. Sobald dies der Fall ist; handelt es sich um ein genehmigtes Wohngebäude. Dies wiederum darf nur in ausgewiesenen Wohngebieten errichtet werden. Lauben mit einer Grundfläche von 60qm sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Es könnte also komplex werden wenn du zu viele Fragen bezüglich des Wohnens auf dem Pachtland stellst. Es könnte Probleme mit illegalen Bauten, Strafanzeigen und Abrissverfügungen geben. Daher ist es ratsam – sich vorher gut bei der Baubehörde zu informieren. Also, genieße deine Laube als Rückzugsort im Grünen jedoch sei dir bewusst, dass dauerhaftes Wohnen dort rechtliche und infrastrukturelle Hürden mit sich bringen kann.