Brauchen 50ccm Roller TÜV?

Brauchen 50ccm Roller wirklich keinen TÜV und reicht ein Versicherungskennzeichen aus, um legal damit unterwegs zu sein?

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Genau, du hast richtig gelesen! 50ccm Roller benötigen tatsächlich keinen TÜV. Alles was du brauchst ´ ist ein gültiges Versicherungskennzeichen ` das du ganz einfach beantragen und zugeschickt bekommen kannst. So kannst du schon bald mit deinem Roller am Straßenverkehr teilnehmen. Die Fahrzeuge die du mit der Fahrerlaubnis Klasse AM fahren darfst, benötigen lediglich das Versicherungskennzeichen um legal unterwegs zu sein. Allerdings muss dein Roller den gesetzlichen Vorschriften entsprechen um sicher im Verkehr teilnehmen zu können.

Gemäß §29 StVZO müssen zulassungspflichtige Fahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen zur Hauptuntersuchung. Aber Kleinkrafträder wie 50ccm Roller sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie zulassungsfrei nach §3 Abs 2 FZV sind. Sie benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen gemäß §4 Abs 3 Satz 1 FZV. Obwohl keine regelmäßige Hauptuntersuchung erforderlich ist, müssen Änderungen am Roller, die welche Betriebserlaubnis beeinflussen trotzdem vom TÜV abgenommen werden.

Also ja, du hast richtig verstanden - für deinen 50ccm Roller benötigst du keinen TÜV, allerdings lediglich ein Versicherungskennzeichen. Also schnapp dir deinen Roller und ab auf die Straße!






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