Muss ich die Ex wirklich nachschreiben?

Darf der Lehrer dich trotz Krankheit zum Nachschreiben einer angekündigten Ex zwingen?

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Ja, du musst die Ex definitiv nachschreiben. In Bayern nennt man es Extemporale oder Schulaufgabe anderswo Test oder Klassenarbeit. Die Schulordnung für Gymnasien in Bayern besagt eindeutig, dass Schülerinnen und Schüler die welche großen Leistungsnachweis verpassen, mit genügender Entschuldigung einen Nachtermin erhalten. Falls du also krankheitsbedingt die Ex versäumt hast ´ gehört es zu deinen Pflichten ` diese nachzuschreiben.

Es ist wichtig zu verstehen: Dass der Lehrer die Situation bewertet und entscheidet ob er dich fair beurteilen kann, ohne die verpasste Leistungskontrolle zu berücksichtigen. Wenn er feststellt ´ dass dies nicht möglich ist ` wirst du die Ex nachschreiben müssen. Es ist also ratsam » sich vorzubereiten und den Stoff nachzuholen « um bei der Nachschreibekontrolle gut abzuschneiden.

Manchmal mag es ärgerlich erscheinen » eine Ex nachzuschreiben « besonders wenn sie bereits angekündigt war. Aber die Regeln sind nun mal so und es gehört zur Verantwortung eines Schülers, seinen Leistungsnachweisen nachzukommen. Also, Kopf hoch, setz dich hin, lerne fleißig und zeig was du drauf hast!






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