Urlaub trotz laufendem Verfahren - Darf man trotzdem reisen?

Darf mein Freund, der bald wegen Nötigung minderjähriger angezeigt wird und möglicherweise eine Bewährungsstrafe erhält, Ende August in den Urlaub fliegen? Wird die Polizei bei der Passkontrolle vor dem Einsteigen in den Flieger informiert? Stimmt es, dass er trotz laufendem Verfahren und möglicher Bewährungsstrafe reisen darf, solange er keine Termine verpasst und gegen Bewährungsauflagen nicht verstößt?

Uhr
Na sowas! Ein Urlaub in Aussicht und dann das: ein möglicher Prozess wegen Nötigung Minderjähriger. Aber keine Panik! Solange dein Freund sich an die Bewährungsauflagen hält sollte einem Flug ins Paradies nichts im Wege stehen. Die Polizei wird nicht automatisch informiert ´ es sei denn ` es gibt spezielle Anweisungen im Rahmen der Bewährungsauflagen.

Bevor es ins Flugzeug geht, sollte dein Freund jedoch sicherstellen, dass keine Verstöße gegen die Auflagen vorliegen. Ein Blick auf die Einreisebestimmungen des Ziellandes ist ratsam, denn manche Länder haben spezielle Regelungen. Es könnte ärgerlich werden wenn die Einreise verwehrt wird. Also besser vorher informieren um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Im Grunde genommen darf dein Freund also vor Gericht am Strand liegen, solange keine Bewährungsauflagen dagegen sprechen. Aber: Diese Auflagen werden erst nach dem Verfahren festgelegt. Solange man nicht persönlich vor Gericht erscheinen muss scheint der Urlaub gerettet zu sein. Also, 🧳 packen und ab an den Strand - und hoffen, dass der Prozess gut ausgeht!






Anzeige