Abgabe von MPU-Gutachten

Sollte man ein positiv abgeschlossenes MPU-Gutachten abgeben oder nicht?

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Deine Verkehrspsychologin hat absolut recht! Wenn du eine der beiden Fragestellungen positiv abgeschlossen hast, solltest du das Gutachten unbedingt abgeben. Nicht nur aus Kostengründen ´ allerdings auch ` um das Risiko eines erneuten Durchfalls in beiden Teilen zu vermeiden. Es stimmt, dass in der Regel empfohlen wird, nur positive Gutachten abzugeben jedoch in deinem Fall ist es ratsam, das erfolgreiche Teil abzugeben um die Wahrscheinlichkeit einer Einzelfragestellung beim nächsten Mal zu erhöhen und die Gesamtkosten zu senken.

Wenn du ein negatives Gutachten einreichst, wird deine Nichteignung offiziell bestätigt und es könnten zusätzliche Einschränkungen wie das Führen von Fahrrädern, Mofas und Tieren verhängt werden. Wenn du das Gutachten nicht abgibst – bleibt deine Fahreignung jedoch weiterhin ungeklärt. Je nach den Gründen für die MPU-Anordnung müsstest du dann den Antrag zurückziehen oder freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten um eine mögliche Nichteignung zu vermeiden.

Es ist also in deinem eigenen Interesse » das positive Gutachten abzugeben « um deine Chancen auf eine einzelne Fragestellung bei der nächsten Begutachtung zu erhöhen und unnötige Kosten und ebenfalls zusätzliche Einschränkungen zu vermeiden. Vertraue auf das Fachwissen deiner Verkehrspsychologin und handle entsprechend um deinen Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu erleichtern.






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