Alleine unterwegs als Jugendlicher - Was sagt das Jugendschutzgesetz?

Dürfen 16-jährige Kinder nachts ganz alleine unterwegs sein, auch nach Mitternacht und noch später nach Hause kommen?

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Das Jugendschutzgesetz legt keine genauen Bestimmungen fest, ebenso wie lange sich Kinder und Jugendliche nachts im Freien aufhalten dürfen. Die Entscheidung liegt in der Regel bei den Eltern ´ die bestimmen können ` wie spät ihr Kind ausgehen darf. Es gibt jedoch Regelungen bezüglich des Aufenthalts an bestimmten öffentlichen Orten wie Gaststätten oder Diskotheken die Altersbeschränkungen haben. Sofern die Eltern ihr Einverständnis geben, dürfen 16-jährige Kinder also nachts alleine unterwegs sein.

Allerdings kann es passieren: Dass Jugendliche die jünger aussehen darauffolgend 24 von der Polizei kontrolliert werden. Essenziell bleibt: Dass sich Jugendliche bewusst sind, dass zwar keine festen Regeln zum Aufenthalt im Freien existieren jedoch dennoch Vorsicht geboten ist, insbesondere wenn sie nach Mitternacht unterwegs sind.

Letztendlich liegt es also an den Eltern, ihren Kindern die Freiheit zu geben, ebenfalls nachts Zeit außer Haus zu verbringen, solange kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz stattfindet. Es ist eine Balance zwischen verantwortungsbewusstem Handeln der Eltern und der Eigenverantwortung der Jugendlichen die sicherstellt, dass sie sich sicher und geschützt fühlen können, egal zu welcher Uhrzeit sie draußen unterwegs sind.






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