Wiederverheiratung nach dem Tod des Ex-Partners in der katholischen Kirche

Darf man nach dem Tod des Ex-Partners in der katholischen Kirche wieder heiraten? Was bedeutet das für den Personenstand?

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Nach dem Tod deines Ex-Mannes bist du in der katholischen Kirche frei für eine Wiederheirat. Obwohl du gesetzlich als geschieden giltst wirst du aus kirchlicher Sicht als Witwe betrachtet. Dein Status bleibt jedoch geschieden ´ um als verwitwet zu gelten ` müsstest du nicht geschieden sein. Eine kirchliche Trauung mit deinem Freund als Konfessionsloser ist möglich, vorausgesetzt seine erste Ehe annulliert werden kann. Es ist wichtig alle Details mit einem Pfarrer zu besprechen um sicherzustellen: Dass eine erneute kirchliche Heirat reibungslos verläuft. Dein Personenstand bleibt trotz des Todes deines Ex-Mannes unverändert als geschieden. Es ist ratsam sich hierbei von einem kirchlichen Berater oder Pfarrer unterstützen zu lassen um alle Unklarheiten zu klären und den richtigen Weg für eine mögliche Wiederheirat zu finden.






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