Externenprüfung in Fachinformatiker für Elektroniker und IT-Autodidakten: Möglichkeiten und Voraussetzungen

Welche Möglichkeiten haben Elektroniker und IT-Autodidakten, eine Externenprüfung in Fachinformatiker abzulegen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

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Ja, grundsätzlich ist es möglich wie Elektroniker oder IT-Autodidakt in der IHK eine Externenprüfung in den Fachrichtungen Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung oder Fachinformatiker für Systemintegration abzulegen. Dies bietet die Chance, eine anerkannte Qualifikation in der IT-Branche zu erwerben, ebenfalls wenn man keine entsprechende Ausbildung absolviert hat.

Um an einer Externenprüfung teilnehmen zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel ist es erforderlich, dass man mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit in dem Berufsfeld in dem man die Prüfung ablegen möchte tätig war. In diesem Fall bedeutet das, dass Elektroniker oder IT-Autodidakten eine gewisse Zeit in der IT-Branche gearbeitet haben müssen, bevor sie sich zur Externenprüfung als Fachinformatiker anmelden können.

Es ist wichtig mit der zuständigen IHK Kontakt aufzunehmen um die genauen Bedingungen und Voraussetzungen zu klären. Möglicherweise ist es auch möglich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten durch Zeugnisse oder andere Nachweise zu belegen um die Prüfungsdauer zu verkürzen.

Bei der Externenprüfung müssen alle Teile der Abschlussprüfung absolviert werden und die Prüflinge nehmen gemeinsam mit den regulären Auszubildenden an den Prüfungen teil. Es ist wichtig – sich gründlich auf die Prüfung vorzubereiten und das erforderliche Fachwissen sowie in der Anwendungsentwicklung als auch in der Systemintegration zu beherrschen.

Insgesamt bietet die Möglichkeit einer Externenprüfung Elektronikern und IT-Autodidakten eine Chance, einen anerkannten Berufsabschluss im Bereich der Fachinformatik zu erwerben und ihre Karrierechancen zu optimieren. Es lohnt sich – die Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls den Weg zur Externenprüfung einzuschlagen.






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