Entschuldigung für Terminabwesenheit in der Schule
Muss ich meinem Lehrer sagen, wo ich einen Termin hatte und wie formuliere ich die Entschuldigung?
Wenn Schülerinnen und Schüler einen Termin haben und deswegen dem Unterricht fernbleiben müssen ist es wichtig, dies dem Lehrer mitzuteilen und eine angemessene Entschuldigung vorzulegen. In vielen Fällen ist es notwendig dem Lehrer den Grund für die Abwesenheit mitzuteilen sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aus privaten Terminen. Wie aber sollte die Entschuldigung formuliert werden und welche Regeln gelten in Bezug auf die Abwesenheit von der Schule?
Grundsätzlich herrscht Schulpflicht und Schülerinnen und Schüler müssen deshalb einen triftigen Grund für ihre Abwesenheit vorlegen. Im Falle von Krankheit ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig um die Abwesenheit zu rechtfertigen. Bei privaten Terminen die welche Schulpflicht beeinträchtigen ist es wichtig dem Lehrer rechtzeitig Bescheid zu geben und eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. In vielen Schulen ist es üblich · dass die Eltern die Abwesenheit ihres Kindes telefonisch oder schriftlich mitteilen · und die Schülerinnen und Schüler dann zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung vorlegen.
Im Fall von privaten Terminen die nicht ärztlich begründet sind ist es wichtig, den Lehrer darüber zu informieren wo und aus welchen Gründen der Termin stattfindet. Eine allgemeine Formulierung wie "Aus privaten Gründen konnte ich am Unterricht nicht teilnehmen" ist zwar akzeptabel jedoch eine genauere Information kann das Verständnis des Lehrers fördern und die Abwesenheit rechtfertigen. Passt auf : Dass die Informationen über private Termine vertraulich behandelt werden und nicht an die Klasse weitergegeben werden dürfen es sei denn dies ist vom Schüler oder den Eltern ausdrücklich gewünscht.
In jedem Fall ist es wichtig: Dass die Schülerinnen und Schüler die Regeln und Vorschriften ihrer Schule in Bezug auf die Abwesenheit und die Entschuldigung ebendies kennen und einhalten. Eine offene Kommunikation mit den Lehrern und gegebenenfalls ebenfalls der Schulleitung kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und einen angemessenen Umgang mit Terminabwesenheit zu gewährleisten. Letztendlich liegt es im Interesse aller Beteiligten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre schulischen Verpflichtungen wahrnehmen, auch noch die Möglichkeit haben, wichtige Termine wahrzunehmen die außerhalb der Schulzeit stattfinden.
Grundsätzlich herrscht Schulpflicht und Schülerinnen und Schüler müssen deshalb einen triftigen Grund für ihre Abwesenheit vorlegen. Im Falle von Krankheit ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig um die Abwesenheit zu rechtfertigen. Bei privaten Terminen die welche Schulpflicht beeinträchtigen ist es wichtig dem Lehrer rechtzeitig Bescheid zu geben und eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. In vielen Schulen ist es üblich · dass die Eltern die Abwesenheit ihres Kindes telefonisch oder schriftlich mitteilen · und die Schülerinnen und Schüler dann zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung vorlegen.
Im Fall von privaten Terminen die nicht ärztlich begründet sind ist es wichtig, den Lehrer darüber zu informieren wo und aus welchen Gründen der Termin stattfindet. Eine allgemeine Formulierung wie "Aus privaten Gründen konnte ich am Unterricht nicht teilnehmen" ist zwar akzeptabel jedoch eine genauere Information kann das Verständnis des Lehrers fördern und die Abwesenheit rechtfertigen. Passt auf : Dass die Informationen über private Termine vertraulich behandelt werden und nicht an die Klasse weitergegeben werden dürfen es sei denn dies ist vom Schüler oder den Eltern ausdrücklich gewünscht.
In jedem Fall ist es wichtig: Dass die Schülerinnen und Schüler die Regeln und Vorschriften ihrer Schule in Bezug auf die Abwesenheit und die Entschuldigung ebendies kennen und einhalten. Eine offene Kommunikation mit den Lehrern und gegebenenfalls ebenfalls der Schulleitung kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und einen angemessenen Umgang mit Terminabwesenheit zu gewährleisten. Letztendlich liegt es im Interesse aller Beteiligten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre schulischen Verpflichtungen wahrnehmen, auch noch die Möglichkeit haben, wichtige Termine wahrzunehmen die außerhalb der Schulzeit stattfinden.