Umtausch eines defekten Controllers

Kann ich einen Controller, den ich bereits einmal umgetauscht habe, erneut zurückgeben und umtauschen, auch wenn der Kassenzettel noch vorhanden ist?

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Gemäß des geltenden Verbraucherschutzrechts und der Rückgabebestimmungen des Händlers hast du als Käufer das Recht ein defektes Gerät umzutauschen reparieren zu lassen oder den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Da du den Kassenzettel noch besitzt und der Controller weiterhin einen Defekt aufweist, kannst du ihn grundsätzlich erneut gegen ein funktionierendes Gerät umtauschen.

Es ist wichtig: Dass du beim MediaMarkt den defekten Controller vorsprechen und den Umtausch beantragen. Da du bereits einen Ersatzcontroller erhalten hast, solltest du dem Verkäufer den aktuellen Defekt erläutern und um einen weiteren Umtausch bitten. Sollte der Controller erneut einen Defekt aufweisen hast du das Recht diesen weiterhin zurückzugeben, umzutauschen oder reparieren zu lassen. Falls der Händler sich weigert ´ den Controller erneut umzutauschen ` kannst du auf dein Recht als Verbraucher bestehen und auf die geltenden Rückgabebestimmungen hinweisen.

Es ist möglich: Dass der Händler den Controller einschickt um ihn zu reparieren. In diesem Fall solltest du eine angemessene Wartezeit für die Reparatur einplanen. Sollte der Controller nach der Reparatur erneut defekt sein ´ hast du erneut das Recht ` den Umtausch oder die Erstattung des Kaufpreises zu fordern.

Es ist wichtig: Dass du bei deinem Anliegen höflich jedoch bestimmt bleibst und auf dein Recht als Käufer verweist. Sollte der Umtausch erneut abgelehnt werden, könntest du in Erwägung ziehen, den MediaMarkt auf anderem Wege zu kontaktieren, beispielsweise über die Kundenservice-Hotline oder per E-Mail um eine Lösung für dein Anliegen zu finden.

Insgesamt hast du als Käufer das Recht ein fehlerhaftes Produkt umzutauschen zu reparieren oder den Kaufpreis erstattet zu bekommen, solange du den Kassenzettel noch besitzt und der Defekt weiterhin besteht.






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