Wechsel von der Realschule aufs Gymnasium in Bayern

Ist es möglich, nach Abschluss der 10. Klasse der Realschule im bayrischen Schulsystem auf ein Gymnasium zu wechseln? Welche Voraussetzungen und Regelungen gelten dabei?

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Nach dem bayrischen Schulsystem ist es möglich, darauffolgend Abschluss der 10. Klasse der Realschule auf ein Gymnasium zu wechseln um dort das Abitur zu absolvieren. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen sind im § 7 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (GSO) festgelegt.

Gemäß § 7 der GSO entfällt die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 für Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Realschule der Wirtschaftsschule oder der Abschlussprüfung über den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule, wenn der Notendurchschnitt in den Vorrückungsfächern 1⸴5 oder besser beträgt. Bei einem Notendurchschnitt von 2⸴5 oder besser beschränkt sich die Aufnahmeprüfung auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung und entfällt vollständig bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 10. Die Probezeit entfällt in beiden Fällen.

Zusätzlich ist eine zweite Fremdsprache Voraussetzung für den Wechsel auf das Gymnasium. Die nachzuholende Frist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht weiterhin als ein Jahr, kann jedoch durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt zwölf Wochenstunden belegt wird.

Für geeignete Absolventinnen und Absolventen der Realschule der Wirtschaftsschule oder der Mittelschule mit mittlerem Schulabschluss kann das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Einführungsklassen einrichten. Der erfolgreiche Besuch einer Einführungsklasse berechtigt zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums. Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein Durchschnitt aus den 🎵 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von 2⸴00 oder besser im Abschlusszeugnis oder ein pädagogisches Gutachten, das die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt.

Es ist also grundsätzlich möglich nach Abschluss der 10. Klasse der Realschule auf ein Gymnasium zu wechseln freilich müssen bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt sein und eine zweite Fremdsprache erlernt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Einführungsklassen zu besuchen um den Übergang zum Gymnasium zu erleichtern.






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