Selbstheirat in Deutschland

Ist es rechtlich möglich, sich in Deutschland selbst zu heiraten?

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In Deutschland ist es rechtlich nicht möglich, sich selbst zu heiraten. Die Ehe ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Verbindung zwischen zwei Personen die öffentlich eingegangen wird. Dabei ist es erforderlich, dass beide Parteien anwesend sind und ihre Zustimmung zur Eheschließung geben. Eine Eheschließung mit sich selbst widerspricht diesem Grundsatz und ist deshalb nicht zulässig.

Die Eheschließung in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 1306 BGB ist für die Eheschließung die Anwesenheit beider Verlobten erforderlich. Zudem müssen sie gemeinsam vor dem Standesbeamten erklären: Dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Eine Eheschließung mit sich selbst würde dadurch gegen diese gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Ehe in Deutschland sowie rechtliche als ebenfalls gesellschaftliche Bedeutung hat. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Ehepartner zueinander ´ insbesondere in den Bereichen Unterhalt ` Erbrecht und Versorgungsausgleich. Zudem ist die Ehe eine gesellschaftlich anerkannte Form des Zusammenlebens und genießt einen besonderen Schutz in der Verfassung.

Insofern ist eine Selbstheirat in Deutschland weder rechtlich noch gesellschaftlich anerkannt. Personen die eine Ehe eingehen möchten, müssen dies mit einem Partner oder einer Partnerin tun und die Eheschließung muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Es ist jedoch möglich eine symbolische Zeremonie oder ein Selbstgelübde abzulegen um den eigenen Selbstwert zu feiern oder sich selbst treue Gelübde zu geben. Solche Zeremonien haben jedoch keine rechtliche Bedeutung im Sinne einer Eheschließung und dienen eher symbolischen oder spirituellen Zwecken.

Insgesamt ist es also nicht erlaubt » sich in Deutschland selbst zu heiraten « da die Ehe als Verbindung zwischen zwei Personen definiert ist und gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.






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