Selbstjustiz im Islam

Darf ein Moslem mich töten, wenn ich mit seiner Frau geschlafen habe, gemäß den Regeln des Islams?

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Im Islam ist Selbstjustiz haram, also verboten. Die Strafen für außerehelichen Geschlechtsverkehr sind im Koran festgelegt jedoch die Ausführung dieser Strafen liegt in der Verantwortung der gesetzgebenden Instanz. Trotzdem bleibt die Frage, ob ein Muslim gemäß den religiösen Regeln dazu berechtigt ist, Selbstjustiz in solch einem Fall auszuüben.

Im Islam ist Mord grundsätzlich haram also verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen – ebenso wie zum Beispiel im Krieg oder zur Selbstverteidigung. Dabei gelten strenge Richtlinien um willkürliche Tötungen zu verhindern. Es ist also nicht erlaubt – Menschen aufgrund von Eifersucht oder persönlichen Angelegenheiten zu töten. Das Gesetz steht über der Religion und hierzulande ist Mord aus Eifersucht immer noch Mord und gesetzlich verboten.

Die Strafen für außerehelichen Geschlechtsverkehr im Islam sind in der Scharia festgelegt. Laut Koran wird außerehelicher Geschlechtsverkehr mit Peitschenhieben bestraft. Für Verheiratete wird die Steinigung gefordert. Wenn der Mann verheiratet ist die Frau aber nicht wird sie im Haus eingesperrt bis der Tod sie abberuft oder ihr ein Ausweg geschaffen wird. Wenn die Frau verheiratet ist ´ der Mann aber nicht ` wird er für ein Jahr verbannt und die Frau erhält 100 Peitschenhiebe.

In Bezug auf die Frage ob ein Muslim jemanden töten darf der mit seiner Frau geschlafen hat ist die klare Antwort nein. Die religiösen Regeln des Islam verbieten Selbstjustiz und die Rechtsprechung obliegt den staatlichen Gesetzen. Trotz der strengen Strafen für außerehelichen Geschlechtsverkehr, bleibt die Ausübung von Strafen und die Bestrafung von Vergehen in der Verantwortung der entsprechenden Instanzen.






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