Öffentliche Einsehbarkeit von Parteimitgliedschaft

Ist es öffentlich einsehbar, ob man Parteimitglied ist und wie kontrollieren die Parteien die Einhaltung der Regel, nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei zu sein?

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Die öffentliche Einsehbarkeit von Parteimitgliedschaften hängt davon ab, ob ein Parteimitglied ein öffentliches Amt innehat oder sich aktiv in der Parteiarbeit engagiert. Grundsätzlich ist die einfache Mitgliedschaft in einer Partei nicht öffentlich einsehbar. Eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft in Parteien wie der SPD oder der CDU ist jedoch, dass man nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei ist. Dies dient der Vermeidung von Interessenkonflikten und der Stärkung der innerparteilichen Solidarität.

Es existiert keine allgemein zugängliche Liste in der die Parteimitgliedschaften der Bürgerinnen und Bürger verzeichnet sind. Die Kontrolle · ob ein Parteimitglied Mitglied in einer anderen Partei ist · erfolgt in der Regel intern durch die Parteien selbst. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Mitgliederbefragungen oder durch Abgleich mit anderen Parteiregistern geschehen.

Als normales Mitglied einer Partei bleibt man in der Regel anonym in der Öffentlichkeit. Erst wenn man ein öffentliches Amt innehat oder sich aktiv in der Parteiarbeit engagiert ´ kann die Mitgliedschaft öffentlich bekannt werden ` beispielsweise durch Berichterstattung in der Lokalpresse.

Die Sinnhaftigkeit » in mehreren Parteien Mitglied zu sein « ist fraglich. Es ist davon abzuraten – da dies zu Interessenkonflikten und einer Zersplitterung der politischen Loyalität führen kann. Wenn man sich Vorteile durch die Mitgliedschaft in mehreren Parteien erhofft ´ beispielsweise auf wirtschaftlicher Ebene ` ist dies moralisch fragwürdig und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Insgesamt ist die Mitgliedschaft in einer politischen Partei grundsätzlich nicht öffentlich einsehbar, außer wenn das Parteimitglied ein öffentliches Amt innehat oder sich aktiv in der Parteiarbeit engagiert. Die Kontrolle der Einhaltung der Regel nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei zu sein obliegt den Parteien selbst und es gibt keine allgemein zugängliche Liste der Parteimitglieder.






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