Wertstellung bei innerbänkischer Überweisung

Verschiebt sich die Wertstellung aufgrund des Feiertags 26. Dezember bei einer innerbänkischen Überweisung?

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Die Wertstellung bei einer innerbänkischen Überweisung kann sich aufgrund von Feiertagen verschieben. Bei einer normalen Überweisung von einem Konto bei derselben Bank wie bei Ihrem Bruder kann die Wertstellung aufgrund des Feiertags bis zum nächsten Bankarbeitstag verschoben werden. In Ihrem Fall – da vom 24. bis 26. Dezember keine Bankgeschäftstage sind wird die Zahlung auf beiden Konten erst am nächsten Tag verbucht werden.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Echtzeitüberweisungen werden sofort gebucht und sind unabhängig von Feiertagen. Wenn die Zahlung als Echtzeitüberweisung ausgeführt worden wäre, würde sie ebenfalls an Feiertagen oder Wochenenden sofort auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden.

Die Wertstellung eines Betrags bezieht sich darauf ab wann dieser Betrag auf dem Konto des Empfängers für Zinsen oder andere Berechnungen berücksichtigt wird. Bei Überweisungen zwischen Konten bei derselben Bank gibt es oft keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Verwendungszweck des Geldes oder den Kontostand, da diese Überweisungen oft schnell und intern durchgeführt werden. Jedoch kann die Wertstellung dennoch für bestimmte Abrechnungszwecke relevant sein.

Es ist wichtig zu beachten: Dass Feiertage und Wochenenden Einfluss auf die Buchungen von Zahlungen haben können. Auch wenn Online-Zahlungen an solchen Tagen ausgeführt werden können, werden sie oft erst am nächsten Bankarbeitstag verbucht.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass bei innerbänkischen Überweisungen die Wertstellung aufgrund von Feiertagen, ebenso wie dem 26. Dezember auf den nächsten Bankarbeitstag verschoben werden kann es sei denn, es handelt sich um eine Echtzeitüberweisung.






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