Frühstück im Hotel - Wann muss man zahlen?

Wenn man Halbpension im Hotel gebucht hat und auswärts frühstücken möchte, wird das Frühstück dann am Ende trotzdem berechnet, auch wenn die Zimmerkarte nicht gescannt wurde?

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Wenn man Halbpension gebucht hat ist das Frühstück in der Regel ein Bestandteil des gebuchten Pakets. Die Zimmerkarte wird beim Eintritt zum Frühstück und Abendessen gescannt um zu kontrollieren, ob man berechtigt ist die Mahlzeiten in Anspruch zu nehmen. Das Scannen dient also der Überprüfung, nicht der Abrechnung. Selbst wenn man auswärts frühstücken möchte und die Zimmerkarte nicht gescannt wird, bleibt das Frühstück in der Regel in der Buchung enthalten und wird am Ende berechnet.

Halbpension beinhaltet normalerweise das Frühstück und ebenfalls das Abendessen im Hotel » obwohl man sich entscheidet « auswärts zu essen. Man hat das Essen vorher bezahlt und das Scannen der Zimmerkarte dient lediglich der Kontrolle, wer berechtigt ist die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Frühstück ein Teil des gebuchten Pakets ist und unabhängig davon ob es in Anspruch genommen wird oder nicht trotzdem berechnet wird. Das Scannen der Zimmerkarte dient ausschließlich der Überprüfung, ob der Gast berechtigt ist die gebuchten Mahlzeiten zu erhalten und nicht der individuellen Abrechnung für jede Mahlzeit.

Wenn man also Halbpension gebucht hat und auswärts frühstücken möchte wird das Frühstück am Ende trotzdem berechnet auch wenn die Zimmerkarte nicht gescannt wurde. Es ist Teil des gebuchten Pakets und das Scannen der Karte dient der Überprüfung, nicht der Abrechnung.






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