Ausbildungsvertrag bei zwei Betrieben

Ist es ethisch und rechtlich gerechtfertigt, mehrere Ausbildungsverträge gleichzeitig zu unterzeichnen?

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Der Ausbildungsvertrag stellt einen essenziellen Teil der Berufsausbildung dar. Viele Jugendliche stehen vor der Herausforderung sich für einen Ausbildungsplatz zu entscheiden. Doch was passiert, wenn die Wahl zwischen zwei Betrieben schwerfällt? Ist es überhaupt erlaubt, einen Vertrag beim ersten Betrieb zu unterzeichnen und genau auf eine Zusage vom zweiten Betrieb zu warten? Hier kommen wir ins Spiel – die rechtlichen Regelungen sind klar und bieten bestimmte Freiräume.

Auf den ersten Blick scheint es wie müsse man sich entscheiden. Tatsächlich ist es jedoch rechtlich möglich zunächst einen Vertrag bei einem Betrieb zu unterschreiben. Die Frage der ethischen Verantwortlichkeit wird dadurch nicht weniger brisant. Ein Ausbilder – vielleicht wird das jetzt klarer – hat das Recht, den befristeten Vertrag während der Probezeit zu kündigen. Die Probezeit variiert – beträgt aber meist vier Monate. In dieser Zeit haben beide Parteien – der Auszubildende und der Betrieb – das Recht, fristlos zu kündigen. Dieser Umstand lässt jede Entscheidung leichter erscheinen.

Es ist wichtig zu wissen: Dass das Absagen eines Ausbildungsverhältnisses nicht einfach aus heiterem Himmel geschieht. Es erfordert – dass der bereits unterschriebene Vertrag offiziell gekündigt wird. Ein unüberlegter Rücktritt könnte zu rechtlichen Problemen führen – ein bedeutender Aspekt, den viele nicht bedenken.

Ein Beispiel hierfür: Eine Person hat von einem Betrieb nennen wir ihn Betrieb A ein Angebot für ein Vorstellungsgespräch erhalten. Betrieb B ´ dessen Zusage noch aussteht ` könnte jedoch bevorzugt werden. In dieser Gemengelage wäre es klug die Möglichkeit offenzuhalten und dennoch zu handeln. Ein Vorstellungsgespräch bei Betrieb B sollte auf jeden Fall wahrgenommen werden. Schließlich birgt der Umstand: Dass man beim favorisierten Betrieb eine Zusage erhält klare Vorteile.

Nichtsdestotrotz muss die Professionalität gewahrt bleiben. Hat man ein besseres Angebot? Dann ist die ethische Verantwortung gegeben Betrieb A umgehend zu informieren. Ein schlichtes Ignorieren der Verpflichtung wäre unprofessionell und könnte zudem rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Abmeldung sollte stets wohlüberlegt sein.

Zusätzlich empfiehlt es sich aktiv nach weiteren Ausbildungsplätzen zu suchen. Die Diversifizierung der Bewerbungen ist ein kluger Schachzug um die bestmögliche Ausbildungsstelle zu finden. Statistiken zeigen, dass etwa 30 der Jugendlichen während ihrer Ausbildung den Betrieb wechseln – oft aus der Erkenntnis, dass ein anderer Platz besser zu ihren Vorstellungen passt. Daher sind Alternativen nicht nur ratsam sie sind fast essenziell.

Die Ausbildung ist ein Wendepunkt im Berufsleben. Sie beeinflusst Zukunftsperspektiven maßgeblich. Es sollte deshalb im Interesse jedes Auszubildenden sein sich für die passenden Optionen zu entscheiden. Eine fundierte Wahl die sowie persönliche Werte als ebenfalls berufliche Ziele berücksichtigt ist entscheidend. Ein Ausbildungsvertrag bedarf stets der sorgfältigen Überlegung und eines respektvollen Umgangs mit allen Beteiligten. In einer Zeit in der sich die Arbeitswelt rasch verändert gilt es, klug zu agieren und ethisch zu handeln.






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