Lärmbelästigung am Sonntag: Dürfen Hochdruckreiniger benutzt werden?

Ist es erlaubt, sonntags den Hochdruckreiniger zu benutzen, um den Boden und die Wände zu reinigen, oder verstößt dies gegen gesetzliche Bestimmungen zur Sonntagsruhe?

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In vielen Bundesländern ist die Sonntagsruhe gesetzlich geregelt um die Ruhe und Erholung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Diese Regelungen variieren leicht je nach Bundesland jedoch grundsätzlich ist es nicht erlaubt, sonntags mit dem Hochdruckreiniger den Boden und die Wände zu reinigen. Dies ist in § 62 Abschnitt 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgelegt. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann ein Bußgeld von bis zu 50․000 💶 verhängt werden.

Der Mietvertrag kann ähnlich wie Bestimmungen enthalten, die welche Nutzung von Geräten wie dem Hochdruckreiniger an Sonn- und Feiertagen regeln. Es ist deshalb ratsam, den Mietvertrag zu konsultieren um sicherzustellen, dass man nicht gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt.

Darüber hinaus ist es wichtig aus Respekt vor den Nachbarn und der allgemeinen Sonntagsruhe Rücksicht zu nehmen. Auch wenn es gesetzlich erlaubt sein sollte oder im Mietvertrag nicht explizit verboten ist ist es empfehlenswert, auf laute Aktivitäten wie die Benutzung eines Hochdruckreinigers am Sonntag zu verzichten um die Ruhe der Nachbarschaft zu wahren.

Wenn eine Reinigung am Sonntag unumgänglich ist, sollte vorab mit den Nachbarn Rücksprache gehalten werden um sicherzustellen, dass diese nicht gestört werden. In vielen Fällen werden die Nachbarn sicherlich Verständnis zeigen, wenn die Reinigung aus wichtigen Gründen durchgeführt werden muss.

Zusammenfassend ist die Nutzung eines Hochdruckreinigers an Sonntagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und aus Respekt vor der Sonntagsruhe und den Nachbarn nicht empfehlenswert. Es ist ratsam – sich an die geltenden Vorschriften zu halten und alternative Zeiten für Reinigungsarbeiten in Betracht zu ziehen.






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