Voraussetzungen für eine E-Dressur

Benötigt man ein Reitabzeichen, um an einer E-Dressur teilzunehmen? Welche Voraussetzungen sind für eine Teilnahme an einer E-Dressur erforderlich?

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Für die Teilnahme an einer E-Dressur sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, abhängig davon, ob die Veranstaltung nach der Wettbewerbsordnung (WBO) oder der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ausgeschrieben ist.

Wird die E-Dressur nach der WBO ausgeschrieben, benötigt die Reiterin kein spezifisches Reitabzeichen um teilnehmen zu können. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass einige Veranstaltungen ebenfalls nach der LPO ausgeschrieben sein können. In diesem Fall ist es entscheidend für welche Leistungsklasse die Dressur ausgeschrieben ist. Wenn die Klasse mit einer "0" gekennzeichnet ist, kann die Reiterin auch ohne vorherigen Leistungsnachweis starten. Dies bedeutet, dass sie kein spezifisches Reitabzeichen benötigt um an der E-Dressur teilzunehmen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass für einen 🏇-Wettbewerb (ReiterWB) in der Regel kein bestimmtes Reitabzeichen erforderlich ist. Dies bedeutet – dass auch für diesen Wettbewerb keine spezifischen Anforderungen an Reitabzeichen bestehen.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass für die Teilnahme an einer E-Dressur in der Regel kein spezifisches Reitabzeichen erforderlich ist, insbesondere wenn die Veranstaltung nach der WBO ausgeschrieben ist. Es ist jedoch wichtig die Ausschreibungen im Vorfeld ebendies zu prüfen um sicherzustellen: Die Reiterin die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.

Darüber hinaus sind die Voraussetzungen auch abhängig von den jeweiligen nationalen Reitsportverbänden und den geltenden Regelungen in Bezug auf Reitabzeichen und Leistungsnachweise. Es ist deshalb ratsam, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen zu informieren um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an einer E-Dressur erfüllt sind.






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