Mit Waffenschein und WBK eine Pistole im Flugzeug mitnehmen: Ist das erlaubt?
Darf man als Waffenträger mit gültigem Waffenschein und WBK (Waffenbesitzkarte) eine Pistole ins Flugzeug mitnehmen?
Nein grundsätzlich ist es nicht erlaubt eine Pistole mit Waffenschein und WBK im Flugzeug mitzuführen. Fluggesellschaften und Flughäfen haben strenge Sicherheitsvorschriften die den Transport von Waffen und Munition regulieren. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Verfahren um Schusswaffen legal im Flugzeug zu befördern.
Gemäß den Bestimmungen müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein um eine Schusswaffe und Munition im Flugzeug transportieren zu dürfen. Dazu zählen:
1. Gültiger Waffenschein: Der Reisende muss über einen gültigen Waffenschein verfügen der den legalen Besitz und das Führen der Waffe bestätigt.
2. Entladene Waffe: Die Waffe muss entladen sein, bevor sie im Flugzeug transportiert wird.
3. Separater Transport: Idealerweise sollte die Waffe auseinandergenommen und jedes Teil in einer separaten Tasche verpackt werden.
4. Munition in Originalverpackung: Munition wird als Gefahrgut eingestuft und muss in der Originalverpackung befördert werden um sie vor Stößen zu schützen.
5. Höchstgewicht der Munition: Es ist erlaubt, maximal 5 kg Munition mitzuführen.
Zusätzlich zu diesen Vorschriften müssen Reisende die eine Schusswaffe im Flugzeug mitführen möchten, mindestens zwei Stunden vor dem Abflug am Check-in sein um die notwendigen Papiere auszufüllen und Sicherheitskontrollen durchzuführen. Es ist ratsam ´ zusätzliche Zeit einzuplanen ` um Anschlussflüge auf anderen Flughäfen zu erreichen.
Die Mitnahme von Waffen im Flugzeug muss vorher beantragt und genehmigt werden. Die Waffe muss immer aufgegeben werden und unterliegt zusätzlichen Gebühren die am Flughafen bezahlt werden müssen.
Es gibt bestimmte Fluggesellschaften wie SAS (Scandinavian Airlines), bei denen eine Mitnahme von Waffen unter speziellen Voraussetzungen möglich ist. Hier muss die Waffe vorher angemeldet und gemäß den Vorschriften der Airline transportiert werden.
Es ist wichtig zu beachten: Dass Waffen niemals in die Kabine des Flugzeugs in der Hand des Reisenden gelangen dürfen. Die Waffen und die dazugehörige Munition werden im Laderaum in einem sicheren, verschlossenen Behältnis aufbewahrt. Bei Ankunft am Zielflughafen gibt es eine spezielle Abfertigung, bei der die Waffe nach Vorlage der entsprechenden Legitimationen wieder abgeholt werden kann.
Wenn der Zielflughafen sich im Ausland befindet gelten die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes für die Mitnahme von Waffen. Diese müssen im Voraus bekannt sein um mögliche Probleme zu vermeiden.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass die Mitnahme einer Pistole mit Waffenschein und WBK im Flugzeug möglich ist freilich unter strengen Sicherheitsvorschriften und vorheriger Genehmigung. Essenziell bleibt sich im Voraus über die einzelnen Fluggesellschaften und Zielländer zu informieren um alle erforderlichen Schritte und Vorschriften einzuhalten.
Gemäß den Bestimmungen müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein um eine Schusswaffe und Munition im Flugzeug transportieren zu dürfen. Dazu zählen:
1. Gültiger Waffenschein: Der Reisende muss über einen gültigen Waffenschein verfügen der den legalen Besitz und das Führen der Waffe bestätigt.
2. Entladene Waffe: Die Waffe muss entladen sein, bevor sie im Flugzeug transportiert wird.
3. Separater Transport: Idealerweise sollte die Waffe auseinandergenommen und jedes Teil in einer separaten Tasche verpackt werden.
4. Munition in Originalverpackung: Munition wird als Gefahrgut eingestuft und muss in der Originalverpackung befördert werden um sie vor Stößen zu schützen.
5. Höchstgewicht der Munition: Es ist erlaubt, maximal 5 kg Munition mitzuführen.
Zusätzlich zu diesen Vorschriften müssen Reisende die eine Schusswaffe im Flugzeug mitführen möchten, mindestens zwei Stunden vor dem Abflug am Check-in sein um die notwendigen Papiere auszufüllen und Sicherheitskontrollen durchzuführen. Es ist ratsam ´ zusätzliche Zeit einzuplanen ` um Anschlussflüge auf anderen Flughäfen zu erreichen.
Die Mitnahme von Waffen im Flugzeug muss vorher beantragt und genehmigt werden. Die Waffe muss immer aufgegeben werden und unterliegt zusätzlichen Gebühren die am Flughafen bezahlt werden müssen.
Es gibt bestimmte Fluggesellschaften wie SAS (Scandinavian Airlines), bei denen eine Mitnahme von Waffen unter speziellen Voraussetzungen möglich ist. Hier muss die Waffe vorher angemeldet und gemäß den Vorschriften der Airline transportiert werden.
Es ist wichtig zu beachten: Dass Waffen niemals in die Kabine des Flugzeugs in der Hand des Reisenden gelangen dürfen. Die Waffen und die dazugehörige Munition werden im Laderaum in einem sicheren, verschlossenen Behältnis aufbewahrt. Bei Ankunft am Zielflughafen gibt es eine spezielle Abfertigung, bei der die Waffe nach Vorlage der entsprechenden Legitimationen wieder abgeholt werden kann.
Wenn der Zielflughafen sich im Ausland befindet gelten die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes für die Mitnahme von Waffen. Diese müssen im Voraus bekannt sein um mögliche Probleme zu vermeiden.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass die Mitnahme einer Pistole mit Waffenschein und WBK im Flugzeug möglich ist freilich unter strengen Sicherheitsvorschriften und vorheriger Genehmigung. Essenziell bleibt sich im Voraus über die einzelnen Fluggesellschaften und Zielländer zu informieren um alle erforderlichen Schritte und Vorschriften einzuhalten.