Mit Waffenschein und WBK eine Pistole im Flugzeug mitnehmen: Ist das erlaubt?

Welche Vorschriften gelten für die Mitnahme von Schusswaffen im Flugverkehr?

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Die Frage nach der Mitnahme von Schusswaffen im Flugzeug beschäftigt viele – insbesondere Waffenträger mit gültigem Waffenschein und WBK (Waffenbesitzkarte). Ein deutliches NEIN schallt zurück wenn man sich den aktuellen gesetzlichen Rahmen und die Sicherheitsbestimmungen ansieht. Fluggesellschaften und Flughäfen verfügen über strenge Vorschriften die den Transport von Waffen und Munition regeln. So einfach ist die Sache jedoch nicht – es gibt Ausnahmen und klare Verfahren die es erlauben, eine Schusswaffe legal im Flugzeug zu befördern.

Um die Mitnahme einer Waffe und dazugehöriger Munition zu ermöglichen, müssen eine Reihe spezifischer Kriterien erfüllt werden. An erster Stelle steht der gültige Waffenschein. Dieser Schein ist unerlässlich und bestätigt den legalen Besitz und ebenfalls das Führen der Waffe. Ein Reisender ohne diesen Schein kann sich den Gruppenflug direkt sparen. Zudem muss die Schusswaffe vor dem Transport unbedingt entladen sein. Auch der Transport der Waffe selbst erfordert spezielles Augenmerk. Die Waffe sollte im Idealfall zerlegt werden obwohl dabei jedes Einzelteil in einer separaten Tasche verstaut wird.

Ein weiterer entscheidender Punkt sind die Verfahren für die Munition. Munition wird in der Regel als Gefahrgut betrachtet. Daher muss sie in ihrer Originalverpackung transportiert werden. Die Höchstgrenze für die mitgeführte Munition liegt bei maximal 5 kg. Rekordverdächtig sind die Mengen die ab und an in anderen Reisekonen transportiert werden – hier zählt jedoch nur die Sicherheit.

Der Check-in für Reisende die eine Schusswaffe transportieren möchten, verlangt mindestens zwei Stunden vor Abflug. Diese Zeit wird benötigt um die erforderlichen Papiere auszufüllen und die umfangreichen Sicherheitskontrollen durchzuführen. Nichts ist frustrierender ´ wie einen Flug zu verpassen ` weil wichtige Vorgehensweisen nicht eingehalten wurden. Eine gute Planung ist hier also unerlässlich.

Es muss betont werden: Dass die Mitnahme von Waffen vorher beantragt und genehmigt werden muss. Im Normalfall sollte die Waffe immer aufgegeben werden – sie darf keinesfalls in die Kabine des Flugzeugs. Stattdessen wird sie sicher im Laderaum in einem verschlossenen Behälter aufbewahrt. Bei der Ankunft am Zielflughafen gibt es spezielle Abfertigungsstationen, an denen die Waffen wieder abgeholt werden können – natürlich nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente.

Besonders interessant wird die Lage wenn der Zielflughafen im Ausland liegt. In diesem Fall müssen die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Oftmals ist dies eine Falle für uninformierte Reisende. Vorabinformationen sind notwendig – um etwaige Probleme zu vermeiden.

Abschließend bleibt zu sagen – es ist tatsächlich möglich, eine Pistole mit Waffenschein und WBK im Flugzeug mitzunehmen. Doch es unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften. Eine gründliche Recherche zu den jeweiligen Fluggesellschaften sowie zu den Bestimmungen des Ziellandes ist Voraussetzung um alle notwendigen Schritte ungehindert durchzuführen. Diese Regeln sind nicht nur eine lästige Pflicht · allerdings eine Frage der Sicherheit und des Respekts vor den Vorschriften · die im internationalen Luftverkehr gelten.






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