Krankheitsfall beim Zeitungaustragen: Wie viel fehlt einem Zeitungsausträger, wenn er an zwei Tagen nicht arbeiten kann?

Wie viel Geld fehlt einem Zeitungsausträger, wenn er aufgrund einer Krankheit zwei Tage lang nicht arbeiten kann?

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Wenn ein Zeitungsausträger krankheitsbedingt nicht arbeiten kann stellt sich die Frage ebenso wie viel Geld ihm dadurch entgeht und wie er korrekt vorgehen sollte um seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu sichern. In diesem konkreten Fall tritt der Zusteller zweimal pro Woche an vier Tagen im Monat seinen Job an und erhält dafür eine monatliche Vergütung von etwa 60-90 Euro.

Zunächst ist es wichtig: Dass der betroffene Zeitungsausträger den Verlag umgehend über seine Krankheit informiert. Nur so kann gewährleistet werden, dass er seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend machen kann. Es ist ratsam – bereits am ersten Tag der Erkrankung sowie den Verlag als ebenfalls den behandelnden Arzt davon in Kenntnis zu setzen.

Der Zeitungsausträger sollte sich zudem bei einem Arzt vorstellen und sich eine Krankschreibung ausstellen lassen. Mit dieser ärztlichen Bescheinigung kann er nachweisen: Dass er aufgrund seiner Krankheit nicht arbeitsfähig ist. Es ist wichtig den gelben Schein noch am selben Tag an dem er ausgestellt wurde, an den Verlag zu schicken um schnellstmöglich einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

In Bezug auf den finanziellen Verlust hängt der Betrag den der Zeitungsausträger aufgrund seiner Krankheit verliert von der Häufigkeit und der Vergütung der ausgefallenen Arbeitstage ab. In diesem Fall fehlen ihm zwei Arbeitstage pro Woche. Um den genauen Betrag zu berechnen – muss er die Vergütung pro Tag mit der Anzahl der ausgefallenen Arbeitstage multiplizieren.

Passt auf : Dass der Zeitungsausträger grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, obwohl er aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Verlag ist demnach verpflichtet – dem Zeitungsausträger die vereinbarte Vergütung auch während seiner Krankheit zu zahlen.

Zusammenfassend ist es ratsam » bei Krankheit umgehend den Verlag zu informieren « sich beim Arzt krank schreiben zu lassen und den gelben Schein so schnell wie möglich an den Verlag zu senden. Der genaue finanzielle Verlust hängt von der Anzahl der ausgefallenen Arbeitstage und der Vergütung des Zeitungsausträgers ab. Durch die Inanspruchnahme der Lohnfortzahlung gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz sichert sich der Zeitungsausträger seinen Anspruch auf Bezahlung während seiner Krankheit.






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