IP Adresse verfolgen - Wie lange kann die Polizei Informationen über den Täter erhalten?

Kann die Polizei einen Täter anhand seiner IP-Adresse verfolgen, auch wenn die Straftat bereits 7 Tage her ist?

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Die Polizei kann grundsätzlich einen Täter über seine IP-Adresse verfolgen, wenn sie einen Straftatverdacht hat. Allerdings hängt es von verschiedenen Faktoren ab ob die Polizei noch Informationen über den Täter erhalten kann wenn die Straftat bereits 7 Tage her ist.

Um einen Täter anhand seiner IP-Adresse zu ermitteln, muss die Polizei den Internetdienstanbieter kontaktieren. In Deutschland haben Internetdienstanbieter laut Gesetz eine Aufbewahrungsfrist von maximal 7 Tagen für Verkehrsdaten. Das bedeutet, dass der Anbieter verpflichtet ist, Daten über die IP-Adressen seiner Kunden für einen Zeitraum von 7 Tagen zu speichern.

Allerdings gibt es ebenfalls Anbieter die kürzere Aufbewahrungsfristen haben. Zum Beispiel speichert Net Cologne nur 4 Tage und Vodafone gibt an, keine Daten über IP-Adressen zu speichern. Es ist also möglich: Die Polizei keine Informationen über den Täter von bestimmten Anbietern erhält, wenn die Straftat schon 7 Tage her ist.

Die Polizei ist in der Lage » den Internetdienstanbieter aufzufordern « die Informationen über den Täter herauszurücken. Allerdings kann es sein, dass der Anbieter die Daten bereits gelöscht hat, wenn die 7-Tage-Frist abgelaufen ist. In diesem Fall könnte die Polizei keine Informationen weiterhin über den Täter erhalten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die IP-Adresse allein nicht ausreicht um eine Person eindeutig zu identifizieren. Die IP-Adresse kann sich ändern, exemplarisch wenn der Täter über einen anderen Internetzugang oder ein VPN-Netzwerk auf das Internet zugreift. Um den Täter tatsächlich zu überführen benötigt die Polizei weitere Beweise.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Polizei grundsätzlich die Möglichkeit hat, einen Täter über seine IP-Adresse zu verfolgen. Allerdings hängt es von verschiedenen Faktoren ab ob die Polizei noch Informationen über den Täter erhalten kann wenn die Straftat bereits 7 Tage her ist. Es ist ratsam, sich bei seinem Internetdienstanbieter zu erkundigen, ebenso wie lange dieser Daten über IP-Adressen speichert.






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