Tetra-Zivil: Ist es legal, ein Tetra-Gerät für PMR446 umzuprogrammieren und im DMO-Modus zu nutzen?

Ist die Umprogrammierung eines Tetra-Geräts für den PMR446-Bereich sowie dessen Nutzung im DMO-Modus rechtlich zulässig?

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Die rechtliche Situation rund um den Einsatz von Tetra-Geräten welche auf PMR446 umprogrammiert werden ist sehr klar. Grundlegend ist festzuhalten – dass diese Vorgehensweise nicht legal ist. Handlungsspielräume sind hier stark eingeschränkt. Tetra-Geräte besitzen keine Typenzulassung für das PMR446-Band. Diese klare Regelung beruht auf der Verfügung 40/2012. Insbesondere die Modulationsarten für PMR446 sind darin nicht spezifiziert. Ja, theoretisch wäre es möglich, TETRA-Modulationsarten einzusetzen – etwa x-DQPSK oder x-DQAM.

Allerdings ist die technische Realität komplexer. Die PMR446-Kanäle haben lediglich eine Bandbreite von 12⸴5 kHz. Man könnte meinen – das sei genügend. Aber selbst mit der schwächsten Modulation, pi/4-DQPSK, können ernsthafte Übertragungsprobleme auftreten. Oft ist es so – dass die Signale nicht korrekt übertragen werden können. Das Resultat daraus? Im Empfänger sind die Signale schlichtweg nicht darstellbar.

Ein großes bietet der Amateurfunk. Dort sind die technischen Parameter viel flexibler. Eine Umprogrammierung stellt hier meist kein Problem dar. PMR446 hingegen ist eindeutig reguliert. Die Vorgaben erlauben keine Abweichungen. Im DMO-Modus mit einem umprogrammierten Tetra-Gerät zu funken ist damit in jedem Fall illegal – unabhängig von den verwendeten Frequenzen.

In Europa hat das lizenzfreie Funksystem PMR446 eine enorme Verbreitung gefunden. Es sind maximal 500 mW Sendeleistung gestattet. Acht Kanäle stehen zur Verfügung, jeder mit einer Bandbreite von 12⸴5 kHz. Das ist alles ebendies festgelegt. Wer nicht zugelassene Geräte nutzt oder von diesen Standards abweicht, riskiert ernsthafte Störungen anderer Funkdienste. Gesetzlich ist dies nicht erlaubt.

Zudem wiegt das technische Risiko schwer. Die Inkompatibilität zwischen einem umprogrammierten Tetra-Gerät und den PMR446-Kanälen kann die Kommunikation erheblich beeinträchtigen. Klar ist daher ´ dass es eine Verpflichtung gibt ` die geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Nur so kann störungsfreie Kommunikation gewährleistet werden. Um Problemen vorzubeugen, sollten Benutzer auf zugelassene PMR446-Geräte zurückgreifen.

In Deutschland beispielsweise sind die Vorschriften klar und werden streng umgesetzt. Wer diese verletzt ´ kann nicht nur technische Probleme bekommen ` allerdings ebenfalls rechtliche Konsequenzen. Das respektieren aller Vorschriften ist entscheidend um die Effizienz von Kommunikationssystemen aufrechtzuerhalten. Es liegt an jedem Einzelnen – die Rechtslage zu prüfen und sich an die Vorgaben zu halten.






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