Kann der Chef bestimmen, dass ich in der Berufsschule die Klasse wechseln muss?
Kann der Arbeitgeber Anweisungen zur Klassenverteilung in der Berufsschule erteilen?
Die Frage zur Autorität des Arbeitgebers über die Ausbildung des Azubis führt oft zu Missverständnissen. Der Chef – das klingt mächtig und einflussreich. Aber was ist mit der Berufsschule und den regulären Abläufen dort? Grundsätzlich hat der Chef keine Befugnis: Dass du in der Berufsschule die Klasse wechseln musst. Warum ist das so? Das Berufsschulsystem hat klare Strukturen. Die Verteilung der Schüler auf die Klassen obliegt voll und ganz der Schule selbst. Völlig unabhängig davon, ob du minderjährig bist oder freiwillig zur Berufsschule gehst – die Schule hat das letzte Wort.
Eine Konstellation im Berufsschulalltag zeigt Vorteile auf. Ein Azubi aus demselben Betrieb in deiner Klasse zu haben – das bietet eine wertvolle Unterstützung. Wenn beide auf ähnliche Herausforderungen stoßen ist gegenseitige Hilfe ein unschätzbares Gut. Üblicherweise ist der Unterricht auf die Ausbildungsjahrgänge abgestimmt. Dies geschieht damit – die Schüler optimal und fair zu verteilen. Dein Chef wird mit einem Klassenwechsel also wahrscheinlich auf Granit beißen.
Bei Unklarheiten ist es ratsam sich direkt an die Schulleitung zu wenden. Diese wird die beste Anlaufstelle sein. In deiner Situation hast du das Recht deine Sichtweise darzulegen. Der Chef kann zwar ein Wunschdenken äußern – aber letztendlich bleibt die Klassenverteilung in den Händen der Schule. Das ist Gesetz.
Nehmen wir an du hast dich gut in deiner Klasse eingelebt. Du fühlst dich wohl und schätzt den Austausch mit deinen Mitschülern. Äußere deine Bedenken der Schulleitung gegenüber. Es ist absolut möglich ´ dass man eine Einigung erzielt ` die beiden Seiten entgegenkommt.
Der Arbeitgeber hat eine entscheidende Verantwortung. Er sollte die Auszubildenden so betreuen: Dass diese ihren schulischen Verpflichtungen nachkommen können. Stehen zwei Azubis im gleichen Betrieb in der Schule zwei Mal pro Woche auf der Abwesenheitsliste ´ ist das ein Problem ` das direkt auf seine Entscheidungen zurückzuführen ist. Es wäre klug von dir die Situation detailliert der Schulleitung vorzustellen. Dadurch kann eine Lösung gefunden werden die alle Betroffenen zufriedenstellt – und das ist schließlich das Ziel.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass das Recht zur Klassenverteilung in der Berufsschule klar geregelt ist. Dein Arbeitgeber zwar Einwände äußern kann freilich keinerlei Einfluss auf deine schulische Laufbahn hat. Informiere dich – stelle deine Situation dar und gehe proaktiv an das Problem heran. So kannst du nicht nur deine eigene Position stärken allerdings ebenfalls eine produktive Atmosphäre zwischen dir und deinem Chef herstellen. Was nichts kostet ist die Frage nach einem Dialog mit der Schulleitung – vielleicht ist eine einvernehmliche Lösung näher wie du denkst.
Eine Konstellation im Berufsschulalltag zeigt Vorteile auf. Ein Azubi aus demselben Betrieb in deiner Klasse zu haben – das bietet eine wertvolle Unterstützung. Wenn beide auf ähnliche Herausforderungen stoßen ist gegenseitige Hilfe ein unschätzbares Gut. Üblicherweise ist der Unterricht auf die Ausbildungsjahrgänge abgestimmt. Dies geschieht damit – die Schüler optimal und fair zu verteilen. Dein Chef wird mit einem Klassenwechsel also wahrscheinlich auf Granit beißen.
Bei Unklarheiten ist es ratsam sich direkt an die Schulleitung zu wenden. Diese wird die beste Anlaufstelle sein. In deiner Situation hast du das Recht deine Sichtweise darzulegen. Der Chef kann zwar ein Wunschdenken äußern – aber letztendlich bleibt die Klassenverteilung in den Händen der Schule. Das ist Gesetz.
Nehmen wir an du hast dich gut in deiner Klasse eingelebt. Du fühlst dich wohl und schätzt den Austausch mit deinen Mitschülern. Äußere deine Bedenken der Schulleitung gegenüber. Es ist absolut möglich ´ dass man eine Einigung erzielt ` die beiden Seiten entgegenkommt.
Der Arbeitgeber hat eine entscheidende Verantwortung. Er sollte die Auszubildenden so betreuen: Dass diese ihren schulischen Verpflichtungen nachkommen können. Stehen zwei Azubis im gleichen Betrieb in der Schule zwei Mal pro Woche auf der Abwesenheitsliste ´ ist das ein Problem ` das direkt auf seine Entscheidungen zurückzuführen ist. Es wäre klug von dir die Situation detailliert der Schulleitung vorzustellen. Dadurch kann eine Lösung gefunden werden die alle Betroffenen zufriedenstellt – und das ist schließlich das Ziel.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass das Recht zur Klassenverteilung in der Berufsschule klar geregelt ist. Dein Arbeitgeber zwar Einwände äußern kann freilich keinerlei Einfluss auf deine schulische Laufbahn hat. Informiere dich – stelle deine Situation dar und gehe proaktiv an das Problem heran. So kannst du nicht nur deine eigene Position stärken allerdings ebenfalls eine produktive Atmosphäre zwischen dir und deinem Chef herstellen. Was nichts kostet ist die Frage nach einem Dialog mit der Schulleitung – vielleicht ist eine einvernehmliche Lösung näher wie du denkst.