Möglichkeiten der Unterbringung für Jugendliche nach einem Aufenthalt im Heim
Welche Optionen stehen Jugendlichen nach einem Aufenthalt im Heim offen und wie wird die Selbstständigkeit gefördert?
In der heutigen Gesellschaft stellt sich die Frage—ist es möglich, dass ein Jugendlicher nach einem Aufenthalt im Heim, bereits mit 16 Jahren, in eine eigene Wohnung zieht? Die Antwort auf diese Frage ist ja—es gibt zahlreiche Optionen und Programme die dies ermöglichen. Besonders das ambulant betreute Wohnen hat sich hierbei als effektive Lösung entwickelt. Diese Wohnform sieht vor – dass Jugendliche in einer eigenen Wohnung leben. Eine gewisse Betreuung ist dabei weiterhin gewährleistet.
Ambulant betreutes Wohnen wird in vielen Ländern schon seit Jahren praktiziert und bietet Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr oft die Chance—sich schrittweise auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Nur wenn die Eltern zustimmen und eine Einigung mit dem Vermieter erreicht wird, kann dieser Schritt vollzogen werden. Ein effektives Setting wird hier oft durch Sozialarbeiter organisiert.
Es gibt verschiedene Modelle innerhalb des ambulant betreuten Wohnens. Zum einen gibt es Wohngruppen. Hier leben Jugendliche in Gemeinschaft und erhalten Unterstützung—jedoch müssen sie gleichzeitig selbstständig Aufgaben wie Putzen, Einkaufen und Kochen übernehmen. Nach einer gewissen Zeit haben die Sozialarbeiter eine reduzierte Präsenz und nehmen nur noch sporadisch Kontakt auf um die Situation zu überprüfen.
Wer sich gut bewährt hat—kommt in den Genuss einer eigenen Wohnung. Hierbei besteht die Wahl – ob man lieber alleine oder mit einem Partner leben möchte. Dies alles hat das Ziel—Jugendliche auf das eigenverantwortliche Leben vorzubereiten und ihnen eine gewisse Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Dennoch ist es entscheidend zu bedenken—nicht alle Jugendlichen sind selbstverständlich genauso viel mit reif. Oftmals liegt es ebenfalls daran—dass die Reife eines Jugendlichen falsch eingeschätzt wird. Ein Abwägen nach individueller Situation ist erforderlich wenn die Entscheidung über einen eigenen Wohnraum bevorsteht.
Das Gesetz sieht keine feste Regel vor: Dass ein Jugendlicher bis 18 Jahre im Elternhaus wohnen muss. In bestimmten Fällen kann es sogar notwendig werden, dass ein Jugendlicher—schon mit 16 Jahren—ein eigenes Zuhause beziehen muss, etwa um eine Ausbildung zu beginnen. Wichtig dabei bleibt—das Wohl des Jugendlichen muss stets an erster Stelle stehen. Es gilt ´ genügende Unterstützung zu bieten ` zu diesem Zweck dieser Schritt in ein eigenständiges Leben gelingt.
Der Übergang vom Heim zur eigenen Wohnung ist dadurch nicht nur ein Wechsel des Wohnorts, allerdings auch ein erster Schritt in die Selbstständigkeit. Dies sollten Gesellschaft und Institutionen stets im Blick behalten, denn eine fundierte Unterstützung kann die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben junger Menschen bilden.
Ambulant betreutes Wohnen wird in vielen Ländern schon seit Jahren praktiziert und bietet Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr oft die Chance—sich schrittweise auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Nur wenn die Eltern zustimmen und eine Einigung mit dem Vermieter erreicht wird, kann dieser Schritt vollzogen werden. Ein effektives Setting wird hier oft durch Sozialarbeiter organisiert.
Es gibt verschiedene Modelle innerhalb des ambulant betreuten Wohnens. Zum einen gibt es Wohngruppen. Hier leben Jugendliche in Gemeinschaft und erhalten Unterstützung—jedoch müssen sie gleichzeitig selbstständig Aufgaben wie Putzen, Einkaufen und Kochen übernehmen. Nach einer gewissen Zeit haben die Sozialarbeiter eine reduzierte Präsenz und nehmen nur noch sporadisch Kontakt auf um die Situation zu überprüfen.
Wer sich gut bewährt hat—kommt in den Genuss einer eigenen Wohnung. Hierbei besteht die Wahl – ob man lieber alleine oder mit einem Partner leben möchte. Dies alles hat das Ziel—Jugendliche auf das eigenverantwortliche Leben vorzubereiten und ihnen eine gewisse Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Dennoch ist es entscheidend zu bedenken—nicht alle Jugendlichen sind selbstverständlich genauso viel mit reif. Oftmals liegt es ebenfalls daran—dass die Reife eines Jugendlichen falsch eingeschätzt wird. Ein Abwägen nach individueller Situation ist erforderlich wenn die Entscheidung über einen eigenen Wohnraum bevorsteht.
Das Gesetz sieht keine feste Regel vor: Dass ein Jugendlicher bis 18 Jahre im Elternhaus wohnen muss. In bestimmten Fällen kann es sogar notwendig werden, dass ein Jugendlicher—schon mit 16 Jahren—ein eigenes Zuhause beziehen muss, etwa um eine Ausbildung zu beginnen. Wichtig dabei bleibt—das Wohl des Jugendlichen muss stets an erster Stelle stehen. Es gilt ´ genügende Unterstützung zu bieten ` zu diesem Zweck dieser Schritt in ein eigenständiges Leben gelingt.
Der Übergang vom Heim zur eigenen Wohnung ist dadurch nicht nur ein Wechsel des Wohnorts, allerdings auch ein erster Schritt in die Selbstständigkeit. Dies sollten Gesellschaft und Institutionen stets im Blick behalten, denn eine fundierte Unterstützung kann die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben junger Menschen bilden.