Möglichkeiten der Unterbringung für Jugendliche nach einem Aufenthalt im Heim

Ist es möglich, dass ein Jugendlicher nach einem Aufenthalt im Heim mit 16 in eine eigene Wohnung zieht?

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Ja es ist möglich dass ein Jugendlicher nach einem Aufenthalt im Heim mit 16 in eine eigene Wohnung zieht. Eine Möglichkeit dafür ist das ambulant betreute Wohnen bei dem der Jugendliche eine eigene Wohnung hat jedoch noch eine gewisse Betreuung und Unterstützung erhält. Die genaue Umsetzung kann in unterschiedlichen Stufen erfolgen, je nach Bedarf und Reifegrad des Jugendlichen.

In vielen Ländern ist das ambulant betreute Wohnen für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr eine gängige und häufige Lösung. Dabei wird der Jugendliche auf das selbstständige Leben vorbereitet und erhält nach Bedarf eine individuelle Betreuung. Die Zustimmung der Eltern und eine Einigung mit dem Vermieter sind dabei wichtige Voraussetzungen.

Es gibt verschiedene Modelle des ambulant betreuten Wohnens. Zunächst können die Jugendlichen in Wohngruppen untergebracht sein in denen sie pädagogisch betreut werden ebenfalls noch eigenständig Aufgaben wie Putzen, Einkaufen und Kochen übernehmen müssen. In dieser Phase werden die Sozialarbeiter nach und nach weniger intensiv tätig und überprüfen nur noch sporadisch, ob alles in Ordnung ist.

Wenn sich die Jugendlichen in den Wohngruppen bewährt haben und reif genug erscheinen, können sie sich eine eigene Wohnung mieten und selbstständig leben. Dabei haben sie die Möglichkeit allein oder mit einem Partner zusammenzuleben.

Das Ziel des ambulant betreuten Wohnens ist es die Jugendlichen auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten und ihnen ein Maß an Selbstständigkeit zu ermöglichen. Es ist jedoch wichtig zu bedenken – dass nicht alle Jugendlichen genauso viel mit reif sind und dass ihre Reife oft falsch eingeschätzt wird. Deshalb sollte bei der Entscheidung ob ein Jugendlicher in eine eigene Wohnung ziehen darf immer individuell abgewogen werden, ob er bereits reif genug ist um auf eigenen Beinen zu stehen.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht: Dass Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zu Hause wohnen müssen und in einigen Fällen kann es sogar notwendig sein: Dass sie bereits mit 16 eine eigene Wohnung beziehen exemplarisch für eine Lehre. Es ist jedoch wichtig: Dass bei dieser Entscheidung das Wohl des Jugendlichen immer im Vordergrund steht und er genügende Unterstützung erhält um erfolgreich in ein eigenständiges Leben zu starten.






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