Ist es erlaubt im Bus ganz hinten laut Musik zu hören?
Ist es gestattet, im Bus laute Musik zu hören?
Das Hören von 🎵 im Bus wird oft diskutiert. Die Frage sei erlaubt – ist es vorgesehen, dass Fahrgäste an öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Lieblingssongs laut abspielen? Die Antwort fällt klar aus. In der Regel gilt: Nein – im Bus das Abspielen von Musik in laute Lautstärke ist nicht gestattet.
Diese Regelung wird durch die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr und ebenfalls durch die Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (kurz: BefBedV) bestimmt. Fahrgäste müssen sich gegenüber ihrer Umgebung rücksichtsvoll verhalten. Dies bedeutet – dass sowie die Sicherheit als auch die Ordnung des Betriebs zu wahren sind. Insbesondere sind das Abspielen von Musik über Tonwiedergabegeräte oder Radioempfänger ausdrücklich nicht gestattet. Und zwar unabhängig davon ob der Sound über Lautsprecher oder 🎧 hörbar ist.
Die BefBedV – eine spezifische Rechtsverordnung – ist im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes entstanden. Sie stimmt damit faktisch mit gesetzlichen Vorgaben überein. Keineswegs gibt es ein direktes Gesetz welches das laute Musikhören im Bus verbietet. Doch die Betreiber ´ die zur Verwendung den Bus verantwortlich sind ` verfügen über das Hausrecht. Der Busfahrer fungiert als Vertreter des Unternehmens und hat dadurch das Recht, Anweisungen zu erteilen.
Das bedeutet konkret: Weist der Busfahrer darauf hin die Musik leiser zu stellen oder ganz auszumachen, muss dem nachgekommen werden. Andernfalls könnte der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden – ein Ausschluss der ohne Rückerstattung des Fahrpreises erfolgt.
Apropos Rücksichtnahme – dies ist ein zentraler Punkt. Es empfiehlt sich ´ die Musik leise zu spielen ` sodass nur der Hörer selbst etwas davon hat. Laute Musik kann nicht nur andere Passagiere belästigen sie könnte auch die Aufmerksamkeit des Fahrers auf den Verkehr stören was ernsthafte Gefahren nach sich ziehen kann.
Einige Busfahrer neigen zu Toleranz – sie lassen das lautere Musikhören zunächst gewähren allerdings oft geschieht es dass nach einigen Haltestellen die Musik abgestellt wird. In Extremsituationen könnte sich der Fahrer sogar entscheiden, den Bus stillzulegen und darauf zu warten, dass die "Musiker" den Bus verlassen. An dieser Stelle intervenieren oft andere Fahrgäste. Sie fordern lautstark dazu auf – die Musik zu reduzieren oder die Wiedergabe gänzlich einzustellen.
Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass die Weisungen des Busfahrers unbedingt zu beachten sind und dass das Belästigen anderer Fahrgäste durch laute Musik nicht gestattet ist. Selbst wenn es vorerst kein spezifisches Verbot gegen das laute Musikhören im Bus gibt, so bleibt es trotzdem unerwünscht. Dieses Vorgehen liegt im Interesse aller Passagiere die eine angenehme und sichere Busfahrt genießen möchten.
Diese Regelung wird durch die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr und ebenfalls durch die Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (kurz: BefBedV) bestimmt. Fahrgäste müssen sich gegenüber ihrer Umgebung rücksichtsvoll verhalten. Dies bedeutet – dass sowie die Sicherheit als auch die Ordnung des Betriebs zu wahren sind. Insbesondere sind das Abspielen von Musik über Tonwiedergabegeräte oder Radioempfänger ausdrücklich nicht gestattet. Und zwar unabhängig davon ob der Sound über Lautsprecher oder 🎧 hörbar ist.
Die BefBedV – eine spezifische Rechtsverordnung – ist im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes entstanden. Sie stimmt damit faktisch mit gesetzlichen Vorgaben überein. Keineswegs gibt es ein direktes Gesetz welches das laute Musikhören im Bus verbietet. Doch die Betreiber ´ die zur Verwendung den Bus verantwortlich sind ` verfügen über das Hausrecht. Der Busfahrer fungiert als Vertreter des Unternehmens und hat dadurch das Recht, Anweisungen zu erteilen.
Das bedeutet konkret: Weist der Busfahrer darauf hin die Musik leiser zu stellen oder ganz auszumachen, muss dem nachgekommen werden. Andernfalls könnte der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden – ein Ausschluss der ohne Rückerstattung des Fahrpreises erfolgt.
Apropos Rücksichtnahme – dies ist ein zentraler Punkt. Es empfiehlt sich ´ die Musik leise zu spielen ` sodass nur der Hörer selbst etwas davon hat. Laute Musik kann nicht nur andere Passagiere belästigen sie könnte auch die Aufmerksamkeit des Fahrers auf den Verkehr stören was ernsthafte Gefahren nach sich ziehen kann.
Einige Busfahrer neigen zu Toleranz – sie lassen das lautere Musikhören zunächst gewähren allerdings oft geschieht es dass nach einigen Haltestellen die Musik abgestellt wird. In Extremsituationen könnte sich der Fahrer sogar entscheiden, den Bus stillzulegen und darauf zu warten, dass die "Musiker" den Bus verlassen. An dieser Stelle intervenieren oft andere Fahrgäste. Sie fordern lautstark dazu auf – die Musik zu reduzieren oder die Wiedergabe gänzlich einzustellen.
Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass die Weisungen des Busfahrers unbedingt zu beachten sind und dass das Belästigen anderer Fahrgäste durch laute Musik nicht gestattet ist. Selbst wenn es vorerst kein spezifisches Verbot gegen das laute Musikhören im Bus gibt, so bleibt es trotzdem unerwünscht. Dieses Vorgehen liegt im Interesse aller Passagiere die eine angenehme und sichere Busfahrt genießen möchten.