Arbeit im Supermarkt als 15-Jähriger: Möglich oder nicht?

Ist es möglich, als 15-Jähriger nach der Schule im Supermarkt Regale aufzufüllen? Gibt es rechtliche Einschränkungen für Nebenjobs in diesem Alter?

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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist es grundsätzlich erlaubt, dass Jugendliche ab 13 Jahren einen Nebenjob oder Ferienjob ausüben, vorausgesetzt die Einwilligung der Personensorgeberechtigten vorliegt. In diesem Alter darf maximal zwei Stunden pro Tag gearbeitet werden, außer in landwirtschaftlichen Betrieben wo bis zu drei Stunden pro Tag erlaubt sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass eine Beschäftigung vor Schulbeginn und nach 18 und ebenfalls an Wochenenden nicht gestattet ist.

Für Jugendliche ab 15 Jahren gelten die gleichen Vorschriften wie für 13- und 14-Jährige. Zusätzlich dürfen sie während der Schulferien vier Wochen lang Vollzeit arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit darf dabei acht Stunden nicht überschreiten und die Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

Allerdings ist es in der Praxis eher unwahrscheinlich, dass 15-Jährige solche Jobs im Supermarkt bekommen, außer vielleicht in kleinen Läden auf dem Land. Der Grund dafür liegt darin: Dass die Warenverräumung oft zu Zeiten stattfindet in denen nicht viele Kunden im Markt sind. Da die meisten Supermärkte bis spät abends geöffnet haben, finden die Warenverräumungsarbeiten oft erst gegen 18-19 statt und dauern bis zum Ladenschluss. In diesem Fall würde die Arbeit während der späten Abendstunden gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Aus diesem Grund werden 15-jährigen Personen solche Jobs in der Regel nicht angeboten.

Jedoch gibt es Ausnahmen insbesondere für Veranstaltungen sowie für die Arbeitszeiten in einer Bäckerei im Rahmen eines Ferienjobs. Es ist deshalb ratsam ´ im konkreten Supermarkt nachzufragen ` ob sie Ausnahmen machen oder andere Möglichkeiten für Jugendliche ab 15 Jahren anbieten. Es ist auch wichtig zu beachten – dass die Regelungen zum Jugendarbeitsschutz je nach Bundesland leicht variieren können.

Abschließend kann gesagt werden, dass es theoretisch möglich ist wie 15-Jähriger im Supermarkt Regale aufzufüllen freilich in der Praxis aufgrund der zeitlichen Einschränkungen eher unwahrscheinlich ist. Es ist ratsam sich nach anderen möglichen Nebenjobs oder Ferienjobs umzusehen die den rechtlichen Vorschriften besser entsprechen und bessere Chancen auf ein erfolgreiches Stellenangebot bieten.






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