Rechtliche Lage bei doppelter Abbuchung im Hotel

Welche rechtlichen Optionen hat ein Gast, wenn er mit einer doppelten Abbuchung im Hotel konfrontiert wird?

Uhr
In der heutigen Zeit ist das Bezahlen mit 💳 eine gängige Praxis – fast schon alltäglich. Doch was passiert, wenn ein Gast beim Hotel in diese unangenehme Situation gerät: Er wird doppelt abgebucht. Muss er dennoch erneut für seinen Aufenthalt aufkommen? Die rechtliche Lage ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Hotel und dem Gast wird mit der Buchung geschlossen. Diese Vereinbarung verpflichtet den Gast zur Zahlung des vereinbarten Betrags. Bei einer doppelten Abbuchung ist jedoch zunächst zu klären wo der Fehler liegt. Liegt der Fehler beim Hotel selbst? Oft wird ein technisches Versagen » ebenso wie etwa ein Systemabsturz « wie Ursache angeführt. In einem solchen Fall muss das Hotel handeln – das heißt, es ist verpflichtet, den Fehler zu korrigieren und das Geld zurückzuerstatten. Der Gast wäre demnach nicht verpflichtet erneut zu zahlen.

Doch wie schaut es aus, wenn die faule 🍅 woanders liegt? Eine fehlerhafte Abbuchung könnte ebenfalls von der Kreditkartenfirma oder der Bank verursacht worden sein. In dieser Situation trägt der Gast möglicherweise die Pflicht, umgehend Kontakt mit diesen Instituten aufzunehmen. Eine Bestimmung des Ursprungs des Fehlers ist essenziell um nicht in die stolpernden Fäden der Bürokratie zu geraten.

Ein ganz wichtiger Schritt – nicht zu vergessen – besteht in der Dokumentation. Gäste sollten alle relevanten Unterlagen zusammentragen. Die Buchungsbestätigung und die Kreditkartenabrechnung sollten deutlich zeigen, dass eine Zahlung bereits erfolgt ist. Eine schriftliche Kommunikation mit dem Hotel ist ratsam denn Missverständnisse können leicht ausgeräumt werden wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen.

Ein weiterer Punkt: Die Geduld des Gastes kann auf die Probe gestellt werden. Ist der Fehler tatsächlich bei der Bank oder Kreditkartenfirma aufgetreten ´ könnte diese dennoch versuchen ` den Betrag erneut abzubuchen. Ist dies der Fall ist eine klare Mitteilung an das Hotel notwendig – schließlich sollte der Gastgeber informiert sein, dass der Gast bereits die Klärung mit dem Zahlungsdienstleister sucht.

Zusammenfassend lässt sich erklären: Dass die Verpflichtung zur Bezahlung im Rahmen des Beherbergungsvertrags grundsätzlich besteht. Das Klären der rechtlichen Situation ist jedoch von größter Bedeutung. Ein Dialog – sowie mit dem Hotel als auch mit Banken oder Kreditkartenfirmen – kann entscheidend sein um die eigene Position zu verdeutlichen und eine doppelte Zahlung zu vermeiden. In der Theorie ein einfacher Prozess ist die Realität oft eine andere – es erfordert aktive Kommunikation und Engagement.






Anzeige