Regelungen zur Fehlerbewertung in schriftlichen Leistungsnachweisen im Gymnasium Bayern

Ist es rechtlich zulässig, dass bei einem falsch geschriebenen Wort in einem Diktat zwei Fehler vergeben werden?

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Ja es ist rechtlich zulässig dass bei einem falsch geschriebenen Wort in einem Diktat zwei Fehler vergeben werden. Die genaue Fehlerbewertung obliegt jedoch der Entscheidung des Lehrers.

Im Gymnasium Bayern wird bei schriftlichen Leistungsnachweisen » ebenso wie etwa einem Diktat « die Rechtschreibung und Grammatik der Schüler bewertet. Bei der Festlegung der Fehlerbewertung gibt es grundsätzlich eine gewisse Freiheit für die Lehrer. Es gibt jedoch ebenfalls Grundlagen und Leitlinien im bayerischen Schulsystem die eine einheitliche Vorgehensweise sicherstellen sollen.

Gemäß den bayerischen Lehrplänen für Deutsch in den verschiedenen Klassenstufen, sollen so genannte "Tippfehler" in der Rechtschreibung nicht als Fehler gewertet werden. Tippfehler sind dabei solche Fehler – bei denen ein Wort versehentlich falsch geschrieben wurde auch wenn es dem Schüler eigentlich bekannt ist. Hierbei handelt es sich um Fehler ´ die durch den Schreibprozess entstehen können ` wie beispielsweise Vertauschen von Buchstaben oder das Auslassen von Buchstaben. Der Fokus liegt in diesem Fall auf der inhaltlichen Korrektheit und nicht auf dem reinen Erlernen der Rechtschreibung.

Jedoch sind Fehler, bei denen ein Wort systematisch falsch geschrieben wird wie zum Beispiel "immens" statt "imens", nicht als Tippfehler zu werten. Hier handelt es sich um eine falsche grundlegende Kenntnis der Rechtschreibung. Daher können solche Fehler als zwei separate Fehler gewertet werden, wenn das Wort an verschiedenen Stellen falsch geschrieben wurde.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Fehlerbewertung auch von Lehrer zu Lehrer variieren kann. Einige Lehrer mögen es toleranter handhaben und nur einen Fehler für das falsch geschriebene Wort vergeben, während andere Lehrer jeden systematischen Fehler separat werten können.

Insgesamt ist es ratsam: Dass sich die Schüler auf die korrekte Rechtschreibung vorbereiten und dies in ihren Leistungsnachweisen berücksichtigen. Eine gute Strategie ist es Wörter die Schwierigkeiten bereiten könnten vorher zu üben und sicherzustellen, dass sie korrekt geschrieben werden können. So kann vermieden werden – dass solche Fehler überhaupt auftreten und die Anzahl der Fehler minimiert wird.

Letztendlich ist es dennoch wichtig zu verstehen: Die genaue Fehlerbewertung in schriftlichen Leistungsnachweisen im Ermessen des Lehrers liegt, solange sie im Rahmen der geltenden Richtlinien des bayerischen Schulsystems erfolgt.






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