Rechtliche Konsequenzen beim Kauf eines falsch deklarierten Boxspringbetts auf Ebay
Habe ich ein Recht darauf, ein falsch deklariertes Boxspringbett auf Ebay einzutauschen?
Wenn der Verkäufer wahrheitswidrig behauptet hat, dass es sich um ein Boxspringbett handelt und dies Einfluss auf deine Kaufentscheidung hatte, liegt ein Sachmangel vor. Du hast das Recht – den Verkäufer zunächst zu einer Nacherfüllung aufzufordern. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist kannst du vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Der Begriff "Boxspringbett" ist gesetzlich nicht geschützt deshalb ist es wichtig den genauen Aufbau und die Ausstattung des Betts vor dem Kauf zu überprüfen. In den meisten Fällen kann man anhand des Preises und der Beschreibung erkennen, ob es sich um ein echtes Boxspringbett handelt oder nicht.
In deinem Fall hast du ein 🛏️ gekauft, das als Boxspringbett deklariert war, sich jedoch bei genauerer Betrachtung als normales Bett in Boxspring-Optik herausstellte. Dies stellt eine falsche Deklaration dar und kann als Sachmangel gewertet werden. Da du das Bett bereits abgebaut und mitgenommen hast ´ musst du nun prüfen ` ob der Verkäufer dir eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumt.
Falls der Verkäufer sich weigert, das Bett zurückzunehmen oder dir ein echtes Boxspringbett zu liefern, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Hierbei solltest du jedoch darauf achten: Dass du dem Verkäufer vorher eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast. Erst nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt vom Vertrag rechtlich möglich.
Wenn du vom Vertrag zurücktrittst, kannst du ggf․ Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dies bedeutet: Dass du einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet bekommst um den Wertunterschied zwischen dem falsch deklarierten Bett und einem echten Boxspringbett auszugleichen.
Es ist wichtig zu beachten: Dass der Lattenrost bei einem Boxspringbett in der Regel unter der Matratze liegt. Daher gehört das Bettgestell mit Lattenrost zur Ausstattung eines echten Boxspringbetts und stellt keinen Mangel dar. Es ist deine Verantwortung – die genaue Beschaffenheit des Betts vor dem Kauf zu überprüfen.
Insgesamt hast du gute Chancen, das falsch deklarierte Bett gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben wenn der Verkäufer sich weigert den Sachmangel zu beheben. Beachte dabei jedoch die Fristen und setze den Verkäufer vorher schriftlich in Kenntnis.
Der Begriff "Boxspringbett" ist gesetzlich nicht geschützt deshalb ist es wichtig den genauen Aufbau und die Ausstattung des Betts vor dem Kauf zu überprüfen. In den meisten Fällen kann man anhand des Preises und der Beschreibung erkennen, ob es sich um ein echtes Boxspringbett handelt oder nicht.
In deinem Fall hast du ein 🛏️ gekauft, das als Boxspringbett deklariert war, sich jedoch bei genauerer Betrachtung als normales Bett in Boxspring-Optik herausstellte. Dies stellt eine falsche Deklaration dar und kann als Sachmangel gewertet werden. Da du das Bett bereits abgebaut und mitgenommen hast ´ musst du nun prüfen ` ob der Verkäufer dir eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumt.
Falls der Verkäufer sich weigert, das Bett zurückzunehmen oder dir ein echtes Boxspringbett zu liefern, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Hierbei solltest du jedoch darauf achten: Dass du dem Verkäufer vorher eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast. Erst nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt vom Vertrag rechtlich möglich.
Wenn du vom Vertrag zurücktrittst, kannst du ggf․ Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dies bedeutet: Dass du einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet bekommst um den Wertunterschied zwischen dem falsch deklarierten Bett und einem echten Boxspringbett auszugleichen.
Es ist wichtig zu beachten: Dass der Lattenrost bei einem Boxspringbett in der Regel unter der Matratze liegt. Daher gehört das Bettgestell mit Lattenrost zur Ausstattung eines echten Boxspringbetts und stellt keinen Mangel dar. Es ist deine Verantwortung – die genaue Beschaffenheit des Betts vor dem Kauf zu überprüfen.
Insgesamt hast du gute Chancen, das falsch deklarierte Bett gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben wenn der Verkäufer sich weigert den Sachmangel zu beheben. Beachte dabei jedoch die Fristen und setze den Verkäufer vorher schriftlich in Kenntnis.