Einfuhrsteuer und Zoll bei Bestellungen von 1 Cent bei AliExpress

Welche zusätzlichen Kosten könnten bei einer Bestellung im Wert von 1 Cent auf AliExpress anfallen?

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Einkäufe im Ausland erfreuen sich anhaltender Beliebtheit. AliExpress gilt als eine praktische Plattform für Konsumenten. Doch was passiert, wenn der Einkauf nur 1 Cent kostet? Bei der Einfuhr können Einfuhrsteuer und Zollgebühren überraschend anfallen. Im deutschen Recht gibt es spezielle Regelungen ´ die es wert sind ` betrachtet zu werden.

Die Freigrenze » die vorher bei 22 💶 lag « wurde im Juli 2021 abgeschafft. Dies ist eine entscheidende Wendung. Es spielt keine Rolle – ebenso wie niedrig der Warenwert ist. Alle Waren werden nun genauso viel mit behandelt. Das bedeutet – dass selbst der nichtssagende Preis von 1 Cent zu weiteren Kosten führen kann. Der Warenwert ist ausschlaggebend für die Berechnung von Einfuhrsteuer und Zollabgaben. Der Kaufpreis ist nebensächlich aber man kann annehmen: Dass der Warenwert und die Versandkosten Aufmerksamkeit erfordern.

Liegt der Gesamtwert jedoch unter 1 Euro geschieht in der Regel nichts weiter. Die Steuer bleibt dann aus. Übersteigt der Wert diesen Betrag ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Einfuhrsteuer und ebenfalls gegebenenfalls Zollgebühren fällig werden. Die genaue Höhe dieser Kosten variiert je nach Produktkategorie. Generell gilt: Die Einfuhrsteuer liegt bei 19 Prozent. Allerdings gibt es Ausnahmen. Für spezifischewie Bücher oder Lebensmittel sind reduzierte Steuersätze anzutreffen. Diese spiegelt nicht das gesamte Spektrum der Realität wider. Einwände sind sicher legitim ob die Informationen für den Verbraucher auch wirklich transparent gehalten sind.

Zusätzlich zur Einfuhrsteuer muss der Käufer auch Zollgebühren bedenken. Diese können je nach Produktkategorie unterschiedlich ausfallen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass für geringwertige Sendungen ermäßigte Zollbeträge oder sogar gar keine Gebühren erhoben werden. Hier wird allerdings oft die konkrete Art und Weise des Imports berücksichtigt. Bei einem 1-Cent-Produkt könnte der Zoll beschließen, den Wert zu schätzen. Der Zoll könnte großzügig aufrunden und auf diese Weise den Warenwert identisch anpassen. Es sind also nicht nur die der Preis und seine Kategorie entscheidend, allerdings auch die Umstände der Sendung.

Darüber hinaus treten auch sogenannte Servicegebühren auf die von dem gewählten Versanddienstleister erhoben werden können. DHL und Co. machen oft von dieser Möglichkeit Gebrauch. Diese Servicegebühren kommen zusätzlich zu den bereits genannten Einfuhrsteuern und Zollgebühren. Die Summe der Kosten kann sich also rasch steigern.

Um bösen Überraschungen vorzubeugen ist eine gründliche Recherche unerlässlich. Neben den allgemeinen Informationen auf den Websites der jeweiligen Zollbehörden gibt es zahlreiche Informationsquellen. Der Deutsche Zoll hält für Verbraucher detaillierte Anleitungen bereit um über die Einfuhrbestimmungen und die entsprechenden Steuersätze informiert zu bleiben. So bleibt man als Käufer gut im Bilde darüber welche zusätzlichen Kosten möglicherweise auf einen zukommen.






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