Berechnung des Gewinns aus Vermietung nach Abzug der Steuern

Kann man als Vermieter berechnen, wie viel einem nach Abzug der Steuern von den Mieteinnahmen übrig bleibt?

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Ja es ist möglich den Gewinn aus der Vermietung einer Immobilie nach Abzug der Steuern zu berechnen. Allerdings hängt der tatsächliche Betrag von verschiedenen Faktoren ab ebenso wie zum Beispiel den Mieteinnahmen den Kosten für die Immobilie, den absetzbaren Kosten und dem persönlichen Steuersatz des Vermieters.

Um den Gewinn zu berechnen müssen die Mieteinnahmen um die absetzbaren Kosten reduziert werden. Dazu gehören Ausgaben wie die Grundsteuer Versicherungen Kosten der Hausverwaltung, Reparaturen und Rücklagen. Es ist wichtig zu beachten – dass nicht alle Kosten vollständig absetzbar sind und bestimmte Obergrenzen gelten können. Ein Steuerberater kann bei der genauen Kalkulation und Berücksichtigung der absetzbaren Kosten helfen.

Nach Abzug der Kosten werden die verbleibenden Mieteinnahmen als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angegeben. Die Versteuerung erfolgt dann identisch des persönlichen Steuersatzes des Vermieters. In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz derzeit bei 42%, während der Grundfreibetrag von 9․744 💶 für das Jahr 2021 steuerfrei bleibt.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Gewinn aus der Vermietung ebenfalls von anderen Faktoren abhängt wie zum Beispiel der Höhe der Abschreibung und möglichen Wertsteigerungen der Immobilie. Die Abschreibung wird normalerweise mit 2% des Kaufpreises pro Jahr berechnet jedoch bei Immobilien in guten Lagen kann der Wert auch steigen was sich positiv auf den Gewinn auswirken kann.

Zusätzlich zu den Steuern können auch andere Kosten wie Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten anfallen die nicht durch den Mieter verursacht wurden. Diese Kosten sollten ähnlich wie bei der Berechnung des Gewinns berücksichtigt werden. Es ist ratsam ´ Rücklagen für solche Kosten zu bilden ` um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Insgesamt ist die Vermietung einer Immobilie in der Regel kein Verlustgeschäft, wenn die Mieteinnahmen die Kosten übersteigen und die Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte erfolgt. Eine genaue Berechnung des Gewinns sollte jedoch individuell durchgeführt werden, da jeder Vermieter unterschiedliche Voraussetzungen und Kosten hat. Ein Steuerberater kann dabei helfen und eine verlässliche Einschätzung geben.






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