Möglichkeit, vor Ausbildungsbeginn zu arbeiten

Welche Regelungen sind beim Arbeiten vor der Ausbildung zu beachten?

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Es liegt im Bereich des Möglichen. Du darfst vor Ausbildungsbeginn arbeiten. Doch der Teufel steckt im Detail – wo ebendies liegen die Fallstricke? Dabei ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein zentraler Aspekt, wenn du noch minderjährig bist. Dieses Gesetz schützt Jugendliche und regelt ebenso wie oft du arbeiten darfst.

Jugendarbeitsschutzgesetze sind wichtig. Sie setzen klare Grenzen. Zum Beispiel darfst du maximal acht Stunden am Tag arbeiten und nicht weiterhin als fünf Tage die Woche. Ruhezeiten sind ähnlich wie festgelegt. Daran solltest du dich unbedingt halten um gesundheitlichen Risiken vorzubeugen.

Ein weiterer Punkt ist der Kündigungstermin deines Arbeitsvertrags – in der Regel solltest du sicherstellen, dass dieser bis zum 31. Juli kündbar ist. Willst du deine Tätigkeit vor Ausbildungsstart beenden? Kläre dies im besten Falle bereits beim Vertragsabschluss – so vermeidest du Missverständnisse und mögliche Probleme.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf befristeten Verträgen. Diese sind oft an feste Fristen gebunden und können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Hast du in deinem Vertrag eine Kündigungsfrist? Solche Klauseln sollten genauestens überprüft werden um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Dein Vertrauen in die schriftliche Fixierung ist elementar.

Und dann ist da die Kündigungsfrist. Bei vorzeitiger Beendigung deines Arbeitsverhältnisses musst du diese einhalten – sie ist individuell im Arbeitsvertrag verankert. Übrigens diese Frist kann stark variieren. Eine schriftliche Kündigung ist unabdingbar um rechtlichen Stolpersteinen vorzubeugen.

Es gibt sehr viele Anreize gerade jetzt vor Beginn der Ausbildung zu arbeiten. Die Möglichkeit, sich etwas Geld zu verdienen und ebenfalls die Zeit sinnvoll zu nutzen ist verlockend. Über verschiedene Plattformen findest du schnell Stellenanzeigen. Ob als DHL Paketzusteller oder in anderen Bereichen – die Nachfrage ist hoch.

Letztendlich ist es also durchaus gestattet – das Arbeiten vor Ausbildungsbeginn. Aber merke dir: Achte unablässig auf die genannten Punkte. Denke auch gleichzeitig daran: Dass diese Zeit auch für dich eine Gelegenheit ist dich mit den Inhalten deiner bevorstehenden Ausbildung auseinanderzusetzen. Nutze diese Zeit optimal – um deine Zukunft zu gestalten.






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