Schulbesuchspflicht in Baden-Württemberg: Wie viel Prozent vom Schuljahr muss man anwesend sein?

Wie hoch ist der Prozentsatz der Schulbesuchspflicht in Baden-Württemberg?

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In Baden-Württemberg gibt es keine festgelegte Prozentsatzregelung für die Schulbesuchspflicht. Entscheidend für die Anerkennung eines Schuljahres ist der Nachweis von Leistungen die den Lernerfolg belegen. Dabei spielen Fehltage oder die Anzahl der tatsächlich besuchten Schultage eine untergeordnete Rolle. Werden Leistungsnachweise aufgrund des fehlenden Schulbesuchs nicht erbracht, kann dies zu einer Nichtversetzung führen.

Die Frage nach einem Prozentsatz für den Schulbesuch deutet darauf hin, dass es möglicherweise um wochenlanges Schwänzen geht. Es soll mal laut gesagt werden, dass der regelmäßige Schulbesuch für lernwillige Schüler von Bedeutung ist, da sie ihr Wissen und ihren Lernfortschritt durch Klausuren und andere Aufgabenlösungen nachweisen müssen. Eine prozentuale Anwesenheitsregelung würde dieses Ziel konterkarieren.

Echte Krankheiten berechtigen natürlich zum Fernbleiben vom Unterricht. Wenn es um das Bestehen des Schuljahres geht muss das Klassenziel erreicht werden. Dazu sind eine genügende Anzahl von Leistungsnachweisen erforderlich die eine gewisse Qualität aufweisen sollten. Schultage während der Ferien Feiertage und Sonntage werden dabei nicht mitgezählt.

Es empfiehlt sich direkt bei der Schulleitung nach eventuellen Vorschriften und Regeln zum Schulbesuch nachzufragen. Jedoch ist es primär wichtig, das Klassenziel zu erreichen und den Lernerfolg durch erbrachte Leistungsnachweise zu belegen.

Zusammenfassend gibt es in Baden-Württemberg keine festgelegte Prozentsatzregelung für den Schulbesuch. Der Nachweis von Leistungen ´ die den Lernerfolg belegen ` ist entscheidend. Es ist deshalb ratsam, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und sich aktiv am Schulgeschehen zu beteiligen um das Klassenziel zu erreichen und nicht in Gefahr zu laufen, nicht versetzt zu werden.






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