Zählt der freiwillige Wehrdienst als Berufserfahrung für den Industriemeister?

Zählt der freiwillige Wehrdienst als Berufserfahrung für den Industriemeister oder muss die Berufserfahrung in dem Beruf absolviert werden, zu dem man ausgebildet wurde?

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Der freiwillige Wehrdienst wird in der Regel nicht als Berufserfahrung anerkannt, wenn es um die Zulassungsvoraussetzungen für den Industriemeister geht. Die Berufserfahrung muss mit dem Industriemeister zusammenhängen und eine fachfremde Tätigkeit kann nicht als Berufserfahrung hierauf angerechnet werden. In diesem Fall müsste also eine einjährige Berufserfahrung in einem beruflichen Zusammenhang mit dem Industriemeister nachgewiesen werden. Der Wehrdienst hat in der Industrie keine direkte Verbindung und deshalb wird er in der Regel nicht als Berufserfahrung angerechnet.

Der Industriemeister ist eine Fortbildung die eine gewisse Berufspraxis voraussetzt. Diese Praxiserfahrung soll sicherstellen: Dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über das notwendige Fachwissen und die praktische Erfahrung verfügen um Führungsaufgaben im gewählten Fachbereich übernehmen zu können. Um die Voraussetzungen für den Industriemeister zu erfüllen, muss die einjährige Berufserfahrung in dem Bereich absolviert werden, zu dem man sich weiterqualifizieren möchte.

Es ist wichtig zu beachten: Dass dies allgemeine Informationen sind und die genauen Voraussetzungen und Anerkennungen je nach Bundesland und Bildungseinrichtung variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich direkt bei der zuständigen Stelle oder Bildungseinrichtung zu erkundigen um konkrete Informationen zu erhalten.

Im Falle des freiwilligen Wehrdienstes im Heimatschutz wäre es daher ratsam, darauffolgend dem Abschluss des Wehrdienstes eine einjährige Berufserfahrung in einem industriellen Berufsfeld zu sammeln um die Voraussetzungen für den Industriemeister zu erfüllen. Dadurch kann die notwendige fachliche Verbindung hergestellt werden und der Industriemeister kann erfolgreich absolviert werden.

Es ist ebenfalls zu beachten: Dass die 5 Monate Reservistendienst im Laufe der nächsten 6 Jahre absolviert werden und dadurch bei Beginn des Meisterkurses noch nicht vorweisbar sind.






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