Kann man im Personalausweis seine Größe manipulieren?

Wird die Größe im Personalausweis nachgemessen und ist es möglich, diese um 1-2 cm zu verändern?

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Es ist theoretisch möglich die angegebene Größe im Personalausweis um 1-2 cm zu manipulieren. Allerdings ist dies nicht erlaubt, da im Ausweis wahrheitsgemäße Angaben stehen müssen. Ob die Größe tatsächlich nachgemessen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird die Größe im Ausweis nur grob geschätzt und nicht überprüft. Jedoch kann es vorkommen – dass bei Zweifeln oder Unsicherheiten eine Nachmessung durchgeführt wird.

Passt auf : Dass die Größe im Ausweis nur eine ungefähre Angabe ist und nicht dauerhaft korrekt sein muss. Die Körpergröße kann im Laufe des Tages variieren und morgens oft etwas größer sein als abends. Daher würde eine Abweichung von 1-2 cm normalerweise nicht auffallen.

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, bei denen eine Überprüfung der angegebenen Größe erfolgen kann. Zum Beispiel, wenn jemand behauptet, in seinem letzten Ausweis plötzlich deutlich größer geworden zu sein, kann eine Nachmessung angeordnet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall ´ wenn die Person bereits über 30 Jahre alt ist ` da das Wachstum normalerweise in diesem Alter abgeschlossen ist.

Es ist jedoch ebenfalls möglich, auf einen Sachbearbeiter zu treffen der einfach das einträgt oder ändert was man angibt, ohne eine Überprüfung vorzunehmen. Dies hängt von der individuellen Arbeitsweise und den Vorgaben der Behörde ab.

Es soll mal laut gesagt werden, dass das Manipulieren der Größe im Personalausweis keine sinnvolle oder vorteilhafte Maßnahme ist. Eine falsche Angabe kann bei einer Kontrolle auffliegen und zu Problemen führen. Es ist deshalb ratsam, bei den Angaben im Ausweis ehrlich zu sein und wahrheitsgemäße Informationen anzugeben.






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