Behalten von Uniform nach Wehrdienst - Was ist erlaubt?
Welche Bestimmungen gelten für das Behalten von Uniformen und Ausrüstungen nach dem Wehrdienst?
Der Krieg ist längst in der Vergangenheit, allerdings die Fragestellungen um militärische Uniformen sind nach wie vor hochaktuell. Kann man, mit anderen Worten, seine Uniform nach der Grundausbildung behalten? Die Antwort lautet: Ja! In der Regel darf man die Uniform und ebenfalls die meisten Ausrüstungsgegenstände behalten. Es gibt jedoch Ausnahmen. Waffen dürfen keinesfalls mitgenommen werden. Besonders zum Ende der Dienstzeit muss man alle dienstlich erhaltenen Ausrüstungsgegenstände zurückgeben. Das ist keine lockere Empfehlung - es ist Pflicht!
Fehlende Teile müssen verbindlich gemeldet werden. Zudem fällt eine finanzielle Strafe an. Auf der anderen Seite wenn die Entlassung im Reservistenstatus erfolgt ´ dann ist es erlaubt ` einen Teil der Ausrüstung mitzunehmen. Doch hier gibt es die Klausel: Dass diese Ausrüstung später zurückgegeben werden muss darauffolgend Beendigung des Reservistenstatus. Ausstellung und Abgabe – nicht viel Freiheit, doch durchaus geregelt und klar.
Die Definition eines Begriffs wie "Uniform" bleibt oft vage. Nach der Grundausbildung verwendet man üblicherweise die Kleidungsstücke die von der Kleiderkammer ausgegeben wurden. Muss man spezielle Bekleidung etwa einen Panzerarbeitsoverall tragen, wird diese bereitgestellt. T-Shirts, Unterwäsche, Schuhe und Socken – all dies darf man in der Regel behalten. Rangabzeichen sowie Namensschilder fallen ähnlich wie unter diese Regelung. Bei diesen Objekten handelt es sich meist nicht um wertvolle Materialgüter.
Vor allem jedoch dürfen keine gefährlichen Objekte oder Waffen mitgenommen werden. Das dient der Sicherheit und der Vermeidung von Missbrauch. Die Abgabe der Waffen ist verpflichtend und die Vorschrift wird streng durchgesetzt. Der Militärdienst ist nicht bloß ein Abenteuer, allerdings auch eine Sache der ordnungsgemäßen Handhabung und Sicherheit.
Ferner ist zu beachten: Dass die spezifischen Regelungen bezüglich des Behaltens von Uniformen und Ausrüstungen stark variieren können. Unterschiedliche Länder und Streitkräfte haben teils bedeutend verschiedene Bestimmungen. Es empfiehlt sich daher – sich bei der zuständigen militärischen Stelle oder dem Vorgesetzten ebendies zu informieren. Nur so bleibt man rechtlich auf der sicheren Seite.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass man auch nach der Grundausbildung große Teile der Uniform behalten darf. Die Bedingung hierfür liegt jedoch in der Ungefährlichkeit der Gegenstände. Manchmal bekommt man sogar die Erlaubnis einige Teile der Ausrüstung zu behalten. Doch, lassen wir diese Feinheiten nicht außer Acht: Am Ende der Dienstzeit müssen bestimmte Ausrüstungsgegenstände zurückgegeben werden. Fehlt etwas oder ist etwas beschädigt, muss man dies melden und zur Kasse bitten - so klar ist das Regelwerk. Es bleibt also ein weites Feld voller Vorschriften und Möglichkeiten, doch die wichtigsten Punkte sind klar umrissen.
Fehlende Teile müssen verbindlich gemeldet werden. Zudem fällt eine finanzielle Strafe an. Auf der anderen Seite wenn die Entlassung im Reservistenstatus erfolgt ´ dann ist es erlaubt ` einen Teil der Ausrüstung mitzunehmen. Doch hier gibt es die Klausel: Dass diese Ausrüstung später zurückgegeben werden muss darauffolgend Beendigung des Reservistenstatus. Ausstellung und Abgabe – nicht viel Freiheit, doch durchaus geregelt und klar.
Die Definition eines Begriffs wie "Uniform" bleibt oft vage. Nach der Grundausbildung verwendet man üblicherweise die Kleidungsstücke die von der Kleiderkammer ausgegeben wurden. Muss man spezielle Bekleidung etwa einen Panzerarbeitsoverall tragen, wird diese bereitgestellt. T-Shirts, Unterwäsche, Schuhe und Socken – all dies darf man in der Regel behalten. Rangabzeichen sowie Namensschilder fallen ähnlich wie unter diese Regelung. Bei diesen Objekten handelt es sich meist nicht um wertvolle Materialgüter.
Vor allem jedoch dürfen keine gefährlichen Objekte oder Waffen mitgenommen werden. Das dient der Sicherheit und der Vermeidung von Missbrauch. Die Abgabe der Waffen ist verpflichtend und die Vorschrift wird streng durchgesetzt. Der Militärdienst ist nicht bloß ein Abenteuer, allerdings auch eine Sache der ordnungsgemäßen Handhabung und Sicherheit.
Ferner ist zu beachten: Dass die spezifischen Regelungen bezüglich des Behaltens von Uniformen und Ausrüstungen stark variieren können. Unterschiedliche Länder und Streitkräfte haben teils bedeutend verschiedene Bestimmungen. Es empfiehlt sich daher – sich bei der zuständigen militärischen Stelle oder dem Vorgesetzten ebendies zu informieren. Nur so bleibt man rechtlich auf der sicheren Seite.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass man auch nach der Grundausbildung große Teile der Uniform behalten darf. Die Bedingung hierfür liegt jedoch in der Ungefährlichkeit der Gegenstände. Manchmal bekommt man sogar die Erlaubnis einige Teile der Ausrüstung zu behalten. Doch, lassen wir diese Feinheiten nicht außer Acht: Am Ende der Dienstzeit müssen bestimmte Ausrüstungsgegenstände zurückgegeben werden. Fehlt etwas oder ist etwas beschädigt, muss man dies melden und zur Kasse bitten - so klar ist das Regelwerk. Es bleibt also ein weites Feld voller Vorschriften und Möglichkeiten, doch die wichtigsten Punkte sind klar umrissen.