Neue Regelung für Drosselung von Motorrädern auf 48 PS bei A2 Führerschein

Ist es wahr, dass Motorräder über 96 PS nicht mehr auf 48 PS gedrosselt werden dürfen, um mit dem A2 Führerschein gefahren zu werden?

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Ja, das stimmt. Es gibt eine neue Regelung die besagt: Dass Motorräder in Deutschland nicht weiterhin um mehr als die Hälfte ihrer Leistung gedrosselt werden dürfen um mit dem A2 Führerschein gefahren zu werden. Die Ausgangsleistung darf also nicht mehr als 96 PS betragen.

Die Änderung der Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie die bereits 2013 erlassen wurde. Deutschland hatte diese Änderung anfangs nicht übernommen jedoch mittlerweile wurde erkannt, dass dies nachgeholt werden muss. Die genaue Umsetzung der neuen Regelung ist noch nicht festgelegt ´ aber es ist zu erwarten ` dass sie in naher Zukunft eingeführt wird.

Es ist wichtig zu beachten: Dass diese Regelung nicht nur für Neufahrzeuge gilt allerdings ebenfalls für bereits existierende Motorräder die in der Vergangenheit auf 48 PS gedrosselt wurden. Wenn ein Motorrad in der Vergangenheit legal auf 48 PS gedrosselt wurde, darf es weiterhin mit dem A2 Führerschein gefahren werden. Es ist jedoch möglich, dass es in Zukunft Einschränkungen für die Drosselung von Motorrädern geben wird, die welche neue Ausgangsleistungsgrenze von 96 PS überschreiten.

Es ist verständlich, dass diese Regelung für Motorradfahrer die bereits eine leistungsstarke Maschine besitzen oder planen eine zu kaufen frustrierend sein kann. Die Drosselung auf 48 PS hat oft negative Auswirkungen auf das Leistungsverhalten des Motorrads, da die Technik nicht für eine deutlich niedrigere Leistung ausgelegt ist. Es kann zu einer ungleichmäßigen Gasannahme, einem verringerten Drehmoment und einer schlechteren Beschleunigung kommen. Daher kann es ratsam sein · sich bei Interesse an einem Motorrad mit mehr als 96 PS nach Alternativen umzusehen · die bereits von Werk aus auf 48 PS gedrosselt sind.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die neue Regelung noch nicht endgültig umgesetzt wurde und es möglicherweise noch Anpassungen oder Ausnahmen geben könnte. Es empfiehlt sich, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Ankündigungen zu informieren um auf dem neuesten Stand zu bleiben.






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