Drosseln der Suzuki GSX R 750 2018 für A2 - Eine Option?
Ist es möglich, die Suzuki GSX R 750 2018 für den A2-Führerschein zu drosseln?
Nein, es ist nicht möglich die Suzuki GSX R 750⸴2018 für den A2-Führerschein zu drosseln. Gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürfen Motorräder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen mit weiterhin als der doppelten Motorleistung abgeleitet werden. Daher dürfen nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW (~circa․ 96 PS) als Grundlage für eine Drosselung auf 35 kW (~circa․ 48 PS) dienen. Die GSX R 750 hat jedoch 150 PS – was deutlich über der erlaubten Leistung liegt.
Die Möglichkeit die GSX R 750 zu drosseln, besteht zwar freilich besteht keine Erlaubnis, sie mit einem A2-Führerschein zu fahren. Zwischen Januar 2013 und dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung im Dezember 2016 hatten Fahrer die ihren A2-Führerschein gemacht haben, noch die Möglichkeit, gedrosselte "Big Bikes" zu fahren. Diese Regelung gilt jedoch nur im Inland, denn viele europäische Länder haben die EU-Richtlinie wortgetreu umgesetzt und verbieten das Fahren gedrosselter Motorräder mit mehr als 70 kW.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten mit solchen Motorrädern ins Ausland zu fahren da bereits jetzt Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen. Darüber hinaus haben Verstöße gegen diese Regelungen ebenfalls gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
Die neue EU-Regelung seit November 2017 besagt, dass nur noch Motorräder gedrosselt werden dürfen die im offenen Zustand nicht mehr als 70 kW haben. Die Suzuki GSX R 750 mit ihrer Leistung von 150 PS überschreitet diese Grenze deutlich und ist dadurch nicht für den A2-Führerschein geeignet.
Zusammenfassend ist es nicht möglich die Suzuki GSX R 750⸴2018 für den A2-Führerschein zu drosseln und legal zu fahren, da sie die Leistungsgrenze von 70 kW (~circa․ 96 PS) deutlich überschreitet. Essenziell bleibt sich an die geltenden Verkehrsregeln und -vorschriften zu halten um Strafen und Versicherungsprobleme zu vermeiden.
Die Möglichkeit die GSX R 750 zu drosseln, besteht zwar freilich besteht keine Erlaubnis, sie mit einem A2-Führerschein zu fahren. Zwischen Januar 2013 und dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung im Dezember 2016 hatten Fahrer die ihren A2-Führerschein gemacht haben, noch die Möglichkeit, gedrosselte "Big Bikes" zu fahren. Diese Regelung gilt jedoch nur im Inland, denn viele europäische Länder haben die EU-Richtlinie wortgetreu umgesetzt und verbieten das Fahren gedrosselter Motorräder mit mehr als 70 kW.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten mit solchen Motorrädern ins Ausland zu fahren da bereits jetzt Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen. Darüber hinaus haben Verstöße gegen diese Regelungen ebenfalls gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
Die neue EU-Regelung seit November 2017 besagt, dass nur noch Motorräder gedrosselt werden dürfen die im offenen Zustand nicht mehr als 70 kW haben. Die Suzuki GSX R 750 mit ihrer Leistung von 150 PS überschreitet diese Grenze deutlich und ist dadurch nicht für den A2-Führerschein geeignet.
Zusammenfassend ist es nicht möglich die Suzuki GSX R 750⸴2018 für den A2-Führerschein zu drosseln und legal zu fahren, da sie die Leistungsgrenze von 70 kW (~circa․ 96 PS) deutlich überschreitet. Essenziell bleibt sich an die geltenden Verkehrsregeln und -vorschriften zu halten um Strafen und Versicherungsprobleme zu vermeiden.