Erläuterung zu P1 und P2 Böllern mit BKS und NEM
Was bedeuten die Markierungen P1 und P2 bei Böllern und was hat es mit BKS und NEM auf sich?
P1 und P2 sind Kategorien die Aufschluss darüber geben, welchen Gefahrenklassen bestimmte 🎇 angehören. P1 steht für Feuerwerkskörper der Kategorie 1 die als sehr schwach eingestuft werden und in Deutschland allgemein erlaubt sind. P2 steht für Feuerwerkskörper der Kategorie 2 die als schwach eingestuft werden und ähnlich wie in Deutschland erlaubt sind jedoch unter bestimmten Auflagen.
Schwarzpulver, ebenfalls bekannt als Schwarzpulverkörner (BKS) ist eine Mischung aus Salpeter, Holzkohle und Schwefel die als Explosivstoff verwendet wird. In Deutschland ist der Besitz und das Abbrennen von Schwarzpulver in Privathaushalten nicht erlaubt, da es als gefährlicher Explosivstoff eingestuft wird.
Die Markierung "P1" auf einem Böller bedeutet, dass er der Kategorie 1 angehört und dadurch in Deutschland erlaubt ist. Wenn ein Böller mit BKS zusätzlich mit der P1 Markierung beschriftet ist bedeutet dies: Dass der Böller Schwarzpulver enthält, aber dennoch den Sicherheitsstandards für Kategorie 1 entspricht und somit legal in Deutschland abgebrannt werden darf.
Die Markierung "P2" auf einem Böller bedeutet: Er der Kategorie 2 angehört. P2 Böller sind ebenfalls in Deutschland erlaubt aber unter strengeren Auflagen als P1 Böller. Die P2 Kategorie umfasst Feuerwerkskörper wie Raketen und größere Böller mit einer höheren Sprengkraft als die der Kategorie 1.
Die Nettoexplosivmasse (NEM) ist die Menge des explosives Materials in einem Feuerwerkskörper, abzüglich der Verpackung, Zündschnur und sonstiger nicht-explosiver Bestandteile. NEM wird in Gramm angegeben und dient dazu die Gefährlichkeit und die einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit dem Feuerwerkskörper zu bestimmen.
Passt auf : Dass Böller mit BKS (Schwarzpulver) nicht automatisch verboten sind, solange sie den entsprechenden Kategorien wie P1 oder P2 angehören und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Deshalb können bestimmte Böller ebenso wie zum Beispiel die von Funke erwähnten legal in Deutschland verwendet werden, vorausgesetzt sie alle Sicherheitsstandards erfüllen.
In Bezug auf die D-Böller von Weco und Nico ist zu sagen: Dass diese keine BKS enthalten allerdings normales Schwarzpulver. Es gibt auch noch D-Böller von Funke die ebenfalls kein BKS enthalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass P1 und P2 Böller mit BKS in Deutschland erlaubt sind solange sie den entsprechenden Kategorien angehören und die Sicherheitsstandards erfüllen. Die Markierung P1 oder P2 gibt Auskunft über die Gefahrenklasse des Feuerwerkskörpers, während BKS für das in ihm enthaltene Schwarzpulver steht. Die Nettoexplosivmasse (NEM) gibt die Menge des explosives Materials an und beeinflusst die Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang damit.
Schwarzpulver, ebenfalls bekannt als Schwarzpulverkörner (BKS) ist eine Mischung aus Salpeter, Holzkohle und Schwefel die als Explosivstoff verwendet wird. In Deutschland ist der Besitz und das Abbrennen von Schwarzpulver in Privathaushalten nicht erlaubt, da es als gefährlicher Explosivstoff eingestuft wird.
Die Markierung "P1" auf einem Böller bedeutet, dass er der Kategorie 1 angehört und dadurch in Deutschland erlaubt ist. Wenn ein Böller mit BKS zusätzlich mit der P1 Markierung beschriftet ist bedeutet dies: Dass der Böller Schwarzpulver enthält, aber dennoch den Sicherheitsstandards für Kategorie 1 entspricht und somit legal in Deutschland abgebrannt werden darf.
Die Markierung "P2" auf einem Böller bedeutet: Er der Kategorie 2 angehört. P2 Böller sind ebenfalls in Deutschland erlaubt aber unter strengeren Auflagen als P1 Böller. Die P2 Kategorie umfasst Feuerwerkskörper wie Raketen und größere Böller mit einer höheren Sprengkraft als die der Kategorie 1.
Die Nettoexplosivmasse (NEM) ist die Menge des explosives Materials in einem Feuerwerkskörper, abzüglich der Verpackung, Zündschnur und sonstiger nicht-explosiver Bestandteile. NEM wird in Gramm angegeben und dient dazu die Gefährlichkeit und die einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit dem Feuerwerkskörper zu bestimmen.
Passt auf : Dass Böller mit BKS (Schwarzpulver) nicht automatisch verboten sind, solange sie den entsprechenden Kategorien wie P1 oder P2 angehören und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Deshalb können bestimmte Böller ebenso wie zum Beispiel die von Funke erwähnten legal in Deutschland verwendet werden, vorausgesetzt sie alle Sicherheitsstandards erfüllen.
In Bezug auf die D-Böller von Weco und Nico ist zu sagen: Dass diese keine BKS enthalten allerdings normales Schwarzpulver. Es gibt auch noch D-Böller von Funke die ebenfalls kein BKS enthalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass P1 und P2 Böller mit BKS in Deutschland erlaubt sind solange sie den entsprechenden Kategorien angehören und die Sicherheitsstandards erfüllen. Die Markierung P1 oder P2 gibt Auskunft über die Gefahrenklasse des Feuerwerkskörpers, während BKS für das in ihm enthaltene Schwarzpulver steht. Die Nettoexplosivmasse (NEM) gibt die Menge des explosives Materials an und beeinflusst die Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang damit.