Erläuterung zu P1 und P2 Böllern mit BKS und NEM
Welche Bedeutung haben die Kategorien P1 und P2 bei Böllern, und wie stehen sie im Zusammenhang mit Schwarzpulver und Nettoexplosivmasse?
In der Welt der 🎇 sind die Bezeichnungen P1 und P2 von zentraler Bedeutung. Sie weisen auf die Gefahrenklassen hin in die Böller eingeordnet werden. P1 - eine Kategorie für die schwächsten Feuerwerkskörper. In Deutschland ist dieser Feuerwerkstyp allenthalben legal. P2 hingegen die Kategorie für schwächere, erlaubt aber mit bestimmten Auflagen - hier wird es schon etwas komplexer.
Setzen wir uns mit dem Begriff „Schwarzpulver“ auseinander. Schwarzpulver, ebenfalls bekannt als BKS (Schwarzpulverkörner) - es handelt sich um eine explosive Mischung. Diese beinhaltet Salpeter – Holzkohle und Schwefel. In deutschen Privathaushalten ist der Umgang damit eingeschränkt. Der Besitz und das Abbrennen sind nicht gestattet; die Gefahrenlage ist einfach zu hoch.
Ein Böller der die Markierung P1 trägt ist in Deutschland legal. Wenn jedoch der Böller auch Schwarzpulver enthält, muss er den Sicherheitsstandards von Kategorie 1 standhalten - keine unsachgemäße Verwendung ist hier zulässig. „P2“ - diese Kennzeichnung deutet auf die zweite Gefahrenstufe hin. Böller dieser Kategorie sind ähnelt erlaubt. Jedoch müssen sie unter strengeren Vorschriften verkauft und abgebrannt werden. Hier finden wir Raketen und größere Böller mit weiterhin Sprengkraft.
Ein weiterer entscheidender Begriff ist die Nettoexplosivmasse - kurz NEM. Diese Maßeinheit beschreibt die explosive Materialmasse im Feuerwerkskörper. Die Verpackung, Zündschnur und nicht-explosive Bestandteile bleiben hier unberücksichtigt. Erfasst wird die Menge in Gramm. Diese Informationen helfen dabei – das Risiko beim Umgang mit dem jeweiligen Feuerwerkskörper zu beurteilen.
Es ist von größter Bedeutung - Böller mit Schwarzpulver sind nicht generell verboten. Sie steigern die Vielfalt – solange sie den Kategorien P1 oder P2 angehören. Ein Beispiel sind die Böller von Funke ´ die legal sind ` vorausgesetzt alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Kehren wir nun zu den D-Böllern zurück. Produkte wie die von Weco und Nico unterliegen anderen Standards; sie enthalten kein Schwarzpulver in Form von BKS. Aber auch D-Böller von Funke sind nicht gefährlicher, da sie entweder kein BKS enthalten oder die Anforderungen für die Kategorien erfüllen.
Im Fazit bleibt zu betonen - die Markierungen P1 und P2 bei Böllern sind ein Hinweis auf die Gefahrenklasse und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen. BKS beschreibt das enthaltene Schwarzpulver das auf den ersten Blick gefährlich erscheint jedoch mit den nötigen Vorschriften noch genutzt werden kann. Die Nettoexplosivmasse gibt Aufschluss über die Menge des explosives Materials und beeinflusst in erheblichem Maße die Sicherheitsvorkehrungen die beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten sind.
Setzen wir uns mit dem Begriff „Schwarzpulver“ auseinander. Schwarzpulver, ebenfalls bekannt als BKS (Schwarzpulverkörner) - es handelt sich um eine explosive Mischung. Diese beinhaltet Salpeter – Holzkohle und Schwefel. In deutschen Privathaushalten ist der Umgang damit eingeschränkt. Der Besitz und das Abbrennen sind nicht gestattet; die Gefahrenlage ist einfach zu hoch.
Ein Böller der die Markierung P1 trägt ist in Deutschland legal. Wenn jedoch der Böller auch Schwarzpulver enthält, muss er den Sicherheitsstandards von Kategorie 1 standhalten - keine unsachgemäße Verwendung ist hier zulässig. „P2“ - diese Kennzeichnung deutet auf die zweite Gefahrenstufe hin. Böller dieser Kategorie sind ähnelt erlaubt. Jedoch müssen sie unter strengeren Vorschriften verkauft und abgebrannt werden. Hier finden wir Raketen und größere Böller mit weiterhin Sprengkraft.
Ein weiterer entscheidender Begriff ist die Nettoexplosivmasse - kurz NEM. Diese Maßeinheit beschreibt die explosive Materialmasse im Feuerwerkskörper. Die Verpackung, Zündschnur und nicht-explosive Bestandteile bleiben hier unberücksichtigt. Erfasst wird die Menge in Gramm. Diese Informationen helfen dabei – das Risiko beim Umgang mit dem jeweiligen Feuerwerkskörper zu beurteilen.
Es ist von größter Bedeutung - Böller mit Schwarzpulver sind nicht generell verboten. Sie steigern die Vielfalt – solange sie den Kategorien P1 oder P2 angehören. Ein Beispiel sind die Böller von Funke ´ die legal sind ` vorausgesetzt alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Kehren wir nun zu den D-Böllern zurück. Produkte wie die von Weco und Nico unterliegen anderen Standards; sie enthalten kein Schwarzpulver in Form von BKS. Aber auch D-Böller von Funke sind nicht gefährlicher, da sie entweder kein BKS enthalten oder die Anforderungen für die Kategorien erfüllen.
Im Fazit bleibt zu betonen - die Markierungen P1 und P2 bei Böllern sind ein Hinweis auf die Gefahrenklasse und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen. BKS beschreibt das enthaltene Schwarzpulver das auf den ersten Blick gefährlich erscheint jedoch mit den nötigen Vorschriften noch genutzt werden kann. Die Nettoexplosivmasse gibt Aufschluss über die Menge des explosives Materials und beeinflusst in erheblichem Maße die Sicherheitsvorkehrungen die beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten sind.