Briefmarken in der Justizvollzugsanstalt: Was ist erlaubt?
Welche Regeln gelten für den Versand von Briefmarken an Inhaftierte in JVA? In Deutschland ist es möglich, Briefmarken an Inhaftierte in Justizvollzugsanstalten (JVA) zu senden. Allerdings unterliegen solche Sendungen bestimmten Regeln. Die Empfehlungen sind in der Regel klar: außergewöhnliche Mengen sind nicht gestattet. Beschränkungen existieren, um den unschönen Nebenwirkungen des Tauschgeschäfts innerhalb der JVA vorzubeugen.