Drohung mit Polizei wegen verlorengegangenem Paket - Was tun?
Ein Käufer droht damit, zur Polizei zu gehen, weil ein über Hermes versendetes Paket nicht angekommen ist. Muss der Absender mit rechtlichen Konsequenzen rechnen? Ist die Drohung des Käufers strafbar? Was kann der Absender in dieser Situation tun? Keine Sorge! Der Absender muss sich keine Gedanken über eine Anzeige wegen Betruges machen. Solange er die Sendungsnummer hat und die Sendung ordnungsgemäß versichert war, liegt die Verantwortung für das verlorene Paket bei Hermes.
