Import von kupierten Dobermännern nach Deutschland – Ist das erlaubt?
Kann ich einen kupierten Dobermann aus dem Ausland nach Deutschland bringen? Nein, in Deutschland ist das Kupieren von Hunden und der Import von kupierten Hunden gesetzlich verboten. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Hund ohne vernünftigen Grund Teile des Körpers, wie Ohren oder Schwanz, zu entfernen. Das Kupieren von Hunden ist eine schmerzhafte und ethisch fragwürdige Praktik, die immer mehr an Akzeptanz verliert.