Vertraulichkeit in psychiatrischen Kliniken: Dürfen Ärzte und Pfleger private Informationen weitererzählen?
Dürfen Ärzte und Pfleger in psychiatrischen Kliniken private und persönliche Informationen, die ein Patient im Vertrauen erzählt, weitererzählen? In psychiatrischen Kliniken gilt grundsätzlich die ärztliche Schweigepflicht, die sicherstellen soll, dass private und persönliche Informationen von Patienten vertraulich behandelt werden. Ärzte und Pfleger dürfen demnach nicht ohne Zustimmung des Patienten private Informationen an andere weitergeben.