Mitnahme des Computers zur Ausbildung bei der Bundespolizei
Was sind die wesentlichen Regelungen zur Mitnahme eines eigenen Computers während der Ausbildung bei der Bundespolizei? Die Entscheidung, den eigenen Computer zur Ausbildung bei der Bundespolizei mitzunehmen, wirft einige Fragen auf. Erlaubt ist die Mitnahme definitiv. Während der Dienstzeit jedoch—und hier ist Vorsicht geboten—gilt ein Verbot für die private Nutzung. In der Freizeit hingegen, da kann der Auszubildende den Computer ganz nach eigenem Ermessen verwenden.