Flexibilität im Job: Muss man einen kurzfristigen Schichtwechsel akzeptieren?
Muss man einen Schichtwechsel, der nur einen Tag im Voraus angekündigt wird, annehmen, obwohl der Dienstplan normalerweise mindestens 3 Werktage im Voraus bekannt gegeben werden sollte? In der Arbeitswelt ist es oft eine Herausforderung, zwischen Recht und Praxis zu balancieren. Der theoretische Hintergrund besagt, dass Dienstpläne in der Regel mindestens 3 Werktage im Voraus bekannt gegeben werden sollten und kurzfristige Schichtwechsel nicht zwingend akzeptiert werden müssen.