Dürfen Zollbeamte das Paket und den Inhalt aufmachen?
Dürfen Zollbeamte das Paket öffnen und den Inhalt überprüfen, besonders wenn es sich um ein Sammlerstück mit hohem Wert handelt? Ja, Zollbeamte haben das Recht, Pakete zu öffnen und den Inhalt zu überprüfen, insbesondere wenn sie Verdacht auf Schmuggel, Verletzung von Zollvorschriften oder andere strafbare Handlungen haben. Dies gilt auch für teure Sammlerstücke. Die Zollbeamten sind befugt, sowohl das Paket als auch den Inhalt zu kontrollieren.