Anspruch der Enkelkinder auf das Erbe ihrer Großeltern
In der Regel haben Enkelkinder kein Anrecht auf das Erbe ihrer Großeltern, solange die Eltern noch leben. Dies ist ein klar definierter Bereich im deutschen Erbrecht. Ein wichtiger Aspekt ist der Pflichtteilsanspruch. Er gilt nur zwischen Eltern und Kindern—nicht zwischen Großeltern und Enkeln. Vor allem die direkten Nachkommen erben zuerst. Erst wenn die Eltern entweder sterben oder auf das Erbe verzichten, können die Enkelkinder als gesetzliche Erben in Betracht gezogen werden.